Telefon-Zuschuss verstehen
Auf dieser Seite erklären wir:
- was der Telefon-Zuschuss ist
- wer den Zuschuss bekommen kann
- wie der Zuschuss berücksichtigt wird
- bei welchem Telefon-Anbieter der Zuschuss gilt
- ab wann der Zuschuss gilt
Was ist der Telefon-Zuschuss?
Der Telefon-Zuschuss ist eine Unterstützung für Telefonkosten.
Der Zuschuss wird nicht ausbezahlt.
Der Zuschuss wird als Gutschrift auf Ihrer Telefon-Rechnung angerechnet.
Der Zuschuss beträgt etwa 10 Euro pro Monat.
Manchmal gilt statt der Gutschrift ein besonderer Tarif beim Telefon-Anbieter.
Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bitte bei Ihrem Telefon-Anbieter nach.
Sie können bei der OBS einen Kombi-Antrag stellen.
Mit einem Antrag prüfen wir mehrere Unterstützungen für Sie.
Zum Beispiel:
- ORF-Beitragsbefreiung und Landesabgaben
- Strom-Sozialtarif
- EAG-Kostenbefreiung
- Zuschuss zum Fernsprechentgelt (Telefon)
Sie müssen nur ein Formular ausfüllen.
Formular: Kombi-Antrag
(Link öffnet PDF)Infoblatt: Allgemeine Informationen zum Kombi-Antrag
(Link öffnet PDF)
Wer kann den Telefon-Zuschuss bekommen?
Sie können den Telefon-Zuschuss bekommen, wenn Sie bestimmte staatliche Unterstützung erhalten.
Das Einkommen im Haushalt muss niedrig sein.
Zum Beispiel:
- Ausgleichszulage
- Sozialhilfe
- Pflegegeld
Auch andere Unterstützungen können berücksichtigt werden.
Die OBS prüft den Anspruch automatisch für Sie.
Ein Telefon-Zuschuss ist auch am Nebenwohnsitz möglich.
Wie bekomme ich den Zuschuss?
Der Zuschuss wird nicht direkt ausbezahlt.
Der Zuschuss wird als Gutschrift auf Ihrer Telefon-Rechnung angerechnet.
Oder es gilt ein besonderer Tarif Ihres Telefon-Anbieters.
Wo kann ich den Telefon-Zuschuss verwenden?
Sie können den Zuschuss bei einem Telefon-Anbieter verwenden.
Zum Beispiel für:
- Festnetz
- Internet
- Mobiltelefon
Der Zuschuss gilt nur für einen privaten Anschluss pro Haushalt.
Ein Antrag kann auch für einen Nebenwohnsitz gestellt werden.
Welchen Telefon-Anbieter kann ich wählen?
Bitte geben Sie Ihren gewünschten Telefon-Anbieter im Antrag an.
Nur bestimmte Telefon-Anbieter können Sie auswählen.
Diese Anbieter haben einen Vertrag mit dem Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport.
Festnetz
A1 Telekom AG
https://www.a1.net/zuschuss
(Link öffnet in einem neuen Fenster)AICALL Telekomm.-Dienstleistungs GmbH
http://www.aicall.at
(Link öffnet in einem neuen Fenster)ASAK Kabelmedien GmbH
https://www.asak.at
(Link öffnet in einem neuen Fenster)CoSYS DATA GmbH
https://www.cosys.cc
(Link öffnet in einem neuen Fenster)fonira Telekom GmbH
https://fonira.at
(Link öffnet in einem neuen Fenster)Kabel TV-Amstetten GmbH
http://www.ktvam.at
(Link öffnet in einem neuen Fenster)Netplanet GmbH
https://www.netplanet.at
(Link öffnet in einem neuen Fenster)
Mobil
A1 Handytarife
https://www.a1.net/zuschuss
(Link öffnet in einem neuen Fenster)https://www.a1.net/bfree-social
(Link öffnet in einem neuen Fenster)https://www.bob.at/bob-sozialzuschuss
(Link öffnet in einem neuen Fenster)Drei - Hutchison Drei Austria GmbH
https://www.drei.at/de/shop/tarife/spezialtarife/drei-wertkarte-sozial/
(Link öffnet in einem neuen Fenster)HoT - Telekom und Service GmbH
http://www.hot.at/sozial
(Link öffnet in einem neuen Fenster)Magenta - T-Mobile Austria GmbH
https://www.magenta.at/handytarife/wertkarte#klaxsozial
(Link öffnet in einem neuen Fenster)Spusu - Mass Response Service GmbH
https://www.spusu.at/spususozial
(Link öffnet in einem neuen Fenster)
Ab wann gilt der Telefon-Zuschuss?
Der Zuschuss gilt ab dem Zeitpunkt im Bescheid.
Bitte geben Sie den Bescheid möglichst bald bei Ihrem Telefon-Anbieter ab.
Der Zuschuss gilt erst, nachdem Sie den Bescheid abgegeben haben.
Was muss ich dafür tun?
Sie müssen den Bescheid bei Ihrem Telefon-Anbieter abgeben.
Erst danach wird der Zuschuss angerechnet.
Ohne Bescheid kann der Zuschuss nicht angerechnet werden.
Sie benötigen Hilfe?
Wir helfen Ihnen gerne
Sie haben Fragen zum ORF‑Beitrag oder brauchen Hilfe bei einem Antrag?
Die OBS hilft Ihnen gerne.
Telefonisch
Sie können uns anrufen.
Telefonnummer österreichweit: 050 200 800
Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr.
Bitte halten Sie Ihre Beitragsnummer bereit.
So können wir Ihnen schneller helfen.
Über das Kontaktformular
Sie können uns auch schreiben.
Nutzen Sie dafür das Kontaktformular unter: https://OBS.at/kontakt
Schreiben Sie, was Sie von uns benötigen.
Sie bekommen eine Antwort per E‑Mail.
Bitte halten Sie Ihre Beitragsnummer bereit.
Per E-Mail
Schreiben Sie uns ein E-Mail oder senden Sie uns Unterlagen an diese Adresse:
service@obs.at
Per Post
Schreiben Sie uns einen Brief oder senden Sie uns Unterlagen an diese Adresse:
ORF-Beitrags Service GmbH
Postfach 1000
1051 Wien
Persönlicher Kundendienst
Wir beraten Sie gerne persönlich:
ORF‑Beitrags Service GmbH
Faulmanngasse 4
1040 Wien
Informationen in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS)
Informationen zum ORF‑Beitrag gibt es auch in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS).
Diese Informationen finden Sie unter: https://OBS.at/kontakt/oegs-erklaervideos
Dort werden wichtige Themen in Videos erklärt, zum Beispiel:
ORF‑Beitrag
Befreiung
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