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ORF-Beitrags Service GmbH - Informationen und Services der OBS

Willkommen auf der offiziellen Webseite des ORF-Beitrags Service. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um den ORF-Beitrag.

Der ORF-Beitrag wird von der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) eingehoben. Er ist im ORF-Beitrags-Gesetz festgelegt und pro Adresse in Österreich zu zahlen, sobald dort mindestens eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Aktueller Hinweis: Haushalte mit einer aufrechten Befreiung vom ORF-Beitrag können seit 1. April 2026 zusätzlich den Strom-Sozialtarif (gedeckelter Energiepreis) erhalten - Studierende ausgenommen. Mehr unter: Befreiung, Zuschuss & Deckelung.


Wählen Sie den Bereich, der zu Ihrem Anliegen passt:

Aktuelles

Gesetzliche Neuerungen ab April 2026 – OBS weitet Serviceangebot aus

Mit 1. April 2026 treten in Österreich zwei wichtige gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Haushalte mit geringem Einkommen entlasten:

  • Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) bringt den neuen Strom-Sozialtarif. Haushalte mit einer aufrechten Befreiung vom ORF-Beitrag haben ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf einen gesetzlich gestützten Strompreis – ausgenommen Studierende. Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) ist hierbei die zentrale Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Strom-Lieferanten.
  • Das Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) schafft die Grundlage dafür, dass die OBS auf Antrag auch das Einkommen für unterstützungswürdige Haushalte berechnet. Diese Bescheide dienen zur Vorlage bei der jeweiligen Förderabwicklungsstelle für Förderungen zur Bekämpfung von Energiearmut und klimarelevanter Investitionen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz - EnDG).

Mehr unter: Presse & Aktuelles und Befreiung & Zuschuss 

Informationen zu Unternehmen

Alles Wichtige auf einen Blick finden Sie hier: ORF-Beitrag für Unternehmen

Häufige Fragen

Warum habe ich eine zweite Vorschreibung erhalten?

Aktuell werden die Jahresvorschreibungen 2026 an Unternehmen versendet. 

Der ORF-Beitrag wird für den privaten und den betrieblichen Bereich getrennt vorgeschrieben. Daher kann es vorkommen, dass Sie eine Vorschreibung für Ihren Hauptwohnsitz und zusätzlich eine Vorschreibung für jedes beitragspflichtige Unternehmen erhalten.

Die Vorschreibungen haben jeweils eine eigene Beitragsnummer.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ausnahme von der privaten Beitragspflicht am Firmenstandort möglich sein. 

Weitere Informationen zum ORF-Beitrag für Unternehmen sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier: ORF-Beitrag für Unternehmen

Ich habe mich nicht für den ORF-Beitrag registriert. Warum wurde mir eine Vorschreibung zugeschickt?

Für Privatadressen ist keine eigene Registrierung nötig. Die Daten Ihres Hauptwohnsitzes werden automatisch vom Zentralen Melderegister (ZMR) an die OBS übermittelt. Sobald eine volljährige Person (18 Jahre) an dieser Adresse gemeldet ist, entsteht die Beitragspflicht. Deshalb erhalten Sie die Vorschreibung automatisch. Mehr unter: Beitrag & Zahlung