Befreiung, Zuschuss & Deckelung
Die ORF-Beitrags Service GmbH ist gesetzlich beauftragt, Befreiungen und Zuschussleistungen abzuwickeln. Sie prüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, und entscheidet auf Basis der gesetzlichen Vorgaben.
Die Aufgaben erfolgen im Auftrag von drei Ministerien. Alle Anträge werden zentral bearbeitet. Diese klare Zuständigkeit sorgt für ein einheitliches, transparentes und korrektes Verfahren. Damit erfüllt die OBS eine wichtige sozialstaatliche Aufgabe.
![]() | Tipp: Ein aktueller OBS-Bescheid (z. B. ORF-Beitrag, EAG-Kosten oder Fernsprechentgelt-Zuschuss) kann bei anderen Stellen als Nachweis dienen, da bestimmte Voraussetzungen (z. B. geringes Haushaltseinkommen, Anspruchsgruppe) bereits geprüft wurden. Ob er anerkannt wird, hängt aber von der jeweiligen Stelle ab. |
Je nach Lebenssituation kann eine Befreiung, ein Zuschuss oder eine Deckelung für Sie in Frage kommen.
Leistung
Befreiung vom ORF-Beitrag und etwaigen Landesabgaben
- Sie müssen den ORF-Beitrag und – falls in Ihrem Bundesland vorgesehen – auch die Landesabgabe nicht bezahlen.
- Die Befreiung gilt immer für den Hauptwohnsitz.
Checkliste & Antragstellung
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Laufzeit:
bis zu 5 Jahre
Rechtsgrundlage:
§§ 5 und 10 Abs. 1 ORF-Beitrags-Gesetz (BGBl. I Nr. 59/2025 i.d.g.F.
Leistung
EAG-Kosten-Befreiung (§ 72 EAG)
- Befreiung von der der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag
Hinweis:
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Checkliste & Antragstellung
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Laufzeit
bis zu 5 Jahre
Hinweis: Bei einer stattgegebenen EAG-Kosten-Befreiung informiert die OBS anschließend Ihren jeweiligen Energie-Netzbetreiber für Strom. Sie brauchen danach nichts mehr zu tun.
Rechtsgrundlage
Befreiung von Erneuerbaren-Förderkosten (§72 EAG, EAG-Befreiungsverordnung)
Leistung
- Monatlicher Zuschuss von 10 Euro bzw. Sozialtarif
Der Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern als Gutschrift (ca. 10 Euro) auf die Telefonrechnung angerechnet oder in Sozialtarife integriert. - Der Zuschuss gilt nur für private Festnetz- oder Mobilfunkanschlüsse.
- Pro Haushalt ist nur ein Zuschuss möglich.
Checkliste & Antragstellung
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Bitte geben Sie den gewünschten Betreiber am Antragsformular an:
Derzeit können anspruchsberechtigte Personen zwischen folgenden Betreibern (Telefonanbieter) wählen. Diese verfügen über einen Vertrag mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.
| Festnetz | Mobil |
|---|---|
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Laufzeit:
Bis zu 5 Jahre
Hinweis: Bitte leiten Sie den Bescheid/Gutschein rasch an Ihren Telefonanbieter weiter, damit der Zuschuss wirksam wird.
Rechtsgrundlage
- Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FeZG)
- Fernsprechentgeltzuschuss-Verordnung (FEZVO)
Leistung:
Deckelung der Erneuerbaren-Förderkosten für Strom (Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrags).
Die Erneuerbaren-Förderkosten werden auf maximal 75 Euro pro Jahr reduziert.
Dies betrifft die Entrichtung von:
- Erneuerbaren-Förderpauschale
- Erneuerbaren-Förderbeitrag
Die Deckelung gilt für den Hauptwohnsitz und reduziert die jährlichen Förderkosten unabhängig vom Energieanbieter.
Antragstellung:
Eine EAG-Kosten-Deckelung kann beantragt werden, wenn keine Anspruchsgruppe vorliegt, das Haushalts-Nettoeinkommen aber unter den gesetzlichen Richtwerten liegt.
| Hinweis: Die EAG-Kosten-Deckelung ist ein eigenes Verfahren. Der Antrag kann nicht gemeinsam mit anderen Leistungen gestellt oder geprüft werden. Die Deckelung ist separat zu beantragen. |
Checkliste & Antragstellung
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Laufzeit:
3 Jahre
Rechtsgrundlage
§ 72a EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz), EAG-Befreiungsverordnung
