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Befreiung, Zuschuss & Deckelung

Die ORF-Beitrags Service GmbH ist gesetzlich beauftragt, Befreiungen und Zuschussleistungen abzuwickeln. Sie prüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, und entscheidet auf Basis der gesetzlichen Vorgaben.

Die Aufgaben erfolgen im Auftrag von drei Ministerien. Alle Anträge werden zentral bearbeitet. Diese klare Zuständigkeit sorgt für ein einheitliches, transparentes und korrektes Verfahren. Damit erfüllt die OBS eine wichtige sozialstaatliche Aufgabe.

Tipp
Ein aktueller OBS-Bescheid (z. B. ORF-Beitrag, EAG-Kosten oder Fernsprechentgelt-Zuschuss) kann bei anderen Stellen als Nachweis dienen, da bestimmte Voraussetzungen (z. B. geringes Haushaltseinkommen, Anspruchsgruppe) bereits geprüft wurden. Ob er anerkannt wird, hängt aber von der jeweiligen Stelle ab.
 

Jetzt Anspruch prüfen & Antrag online ausfüllen

Der Online-Befreiungsrechner zeigt Ihnen in wenigen Schritten, ob ein Anspruch besteht. Sie erhalten Ihren persönlichen Befreiungsantrag, eine Checkliste und das Ergebnis direkt zum Download.

Je nach Lebenssituation kann eine Befreiung, ein Zuschuss oder eine Deckelung für Sie in Frage kommen.

Leistung

Befreiung vom ORF-Beitrag und etwaigen Landesabgaben

  • Sie müssen den ORF-Beitrag und – falls in Ihrem Bundesland vorgesehen – auch die Landesabgabe nicht bezahlen.
  • Die Befreiung gilt immer für den Hauptwohnsitz.

Checkliste & Antragstellung

  1. Volljährigkeit: Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  2. Hauptwohnsitz: Der Antrag bezieht sich auf Ihren Hauptwohnsitz in Österreich.
  3. Einkommen: Ihr Haushalts-Nettoeinkommen liegt unter den gesetzlichen Richtwerten.
  4. Anspruchsgrundlage: Es liegt eine gesetzliche Anspruchsgrundlage vor.
  5. Nachweise: Die erforderlichen Unterlagen liegen dem Antrag vollständig und in Kopie bei (Checkliste Unterlagen):
  6. Antrag: Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  7. Unterschrift: Antrag ist unterschrieben

Laufzeit:

bis zu 5 Jahre

Rechtsgrundlage:

§§ 5 und 10 Abs. 1 ORF-Beitrags-Gesetz (BGBl. I Nr. 59/2025 i.d.g.F.

Leistung

EAG-Kosten-Befreiung (§ 72 EAG)

  • Befreiung von der der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag

Hinweis: 

  • Nach der Stattgabe informiert die OBS automatisch Ihren Netzbetreiber. Sie müssen nichts weiter tun.
  • Mit einer EAG-Kosten-Befreiung können Sie automatisch weitere Begünstigungen erhalten.

Checkliste & Antragstellung

  1. Volljährigkeit: Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  2. Hauptwohnsitz: Der Antrag bezieht sich auf Ihren Hauptwohnsitz in Österreich.
  3. Einkommen: Ihr Haushalts-Nettoeinkommen liegt unter den gesetzlichen Richtwerten.
  4. Anspruchsgrundlage: Es liegt eine gesetzliche Anspruchsgrundlage vor.
  5. Nachweise: Die erforderlichen Unterlagen liegen dem Antrag vollständig und in Kopie bei (Checkliste Unterlagen):
    1. Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
    2. Anspruchsgrundlage: der antragstellenden Person
  6. Antrag: Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  7. Unterschrift: Antrag ist unterschrieben

Laufzeit 

bis zu 5 Jahre

Hinweis: Bei einer stattgegebenen EAG-Kosten-Befreiung informiert die OBS anschließend Ihren jeweiligen Energie-Netzbetreiber für Strom. Sie brauchen danach nichts mehr zu tun.

Rechtsgrundlage

Befreiung von Erneuerbaren-Förderkosten (§72 EAG, EAG-Befreiungsverordnung)

Leistung

  • Monatlicher Zuschuss von 10 Euro bzw. Sozialtarif
    Der Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern als Gutschrift (ca. 10 Euro) auf die Telefonrechnung angerechnet oder in Sozialtarife integriert.
  • Der Zuschuss gilt nur für private Festnetz- oder Mobilfunkanschlüsse.
  • Pro Haushalt ist nur ein Zuschuss möglich.

Checkliste & Antragstellung

  1. Volljährigkeit: Die Person ist mindestens 18 Jahre alt. Sie darf nicht von anderen Personen zur Erlangung der Zuschussleistung vorgeschoben sein.
  2. Wohnsitz: Zuschuss ist am Hauptwohnsitz und auch am Nebenwohnsitz möglich.
  3. Einkommen: Ihr Haushalts-Nettoeinkommen liegt unter den gesetzlichen Richtwerten.
  4. Anspruchsgrundlage: Es liegt eine gesetzliche Anspruchsgrundlage vor.
  5. Nachweise: Die erforderlichen Unterlagen liegen dem Antrag vollständig und in Kopie bei (Checkliste Unterlagen):
    • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
    • Anspruchsgrundlage: der antragstellenden Person
  6. Antrag: Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  7. Betreiber: wurde am Antrag angeben
  8. Unterschrift: Antrag ist unterschrieben


Bitte geben Sie den gewünschten Betreiber am Antragsformular an:

Derzeit können anspruchsberechtigte Personen zwischen folgenden Betreibern (Telefonanbieter) wählen. Diese verfügen über einen Vertrag mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.

 Festnetz Mobil

Laufzeit: 

Bis zu 5 Jahre 

Hinweis: Bitte leiten Sie den Bescheid/Gutschein rasch an Ihren Telefonanbieter weiter, damit der Zuschuss wirksam wird. 

Rechtsgrundlage 

  • Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FeZG)
  • Fernsprechentgeltzuschuss-Verordnung (FEZVO)

Leistung: 

Deckelung der Erneuerbaren-Förderkosten für Strom (Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrags).

Die Erneuerbaren-Förderkosten werden auf maximal 75 Euro pro Jahr reduziert.

Dies betrifft die Entrichtung von:

  • Erneuerbaren-Förderpauschale
  • Erneuerbaren-Förderbeitrag

Die Deckelung gilt für den Hauptwohnsitz und reduziert die jährlichen Förderkosten unabhängig vom Energieanbieter.

Antragstellung:

Eine EAG-Kosten-Deckelung kann beantragt werden, wenn keine Anspruchsgruppe vorliegt, das Haushalts-Nettoeinkommen aber unter den gesetzlichen Richtwerten liegt.

Hinweis: 
Die EAG-Kosten-Deckelung ist ein eigenes Verfahren. Der Antrag kann nicht gemeinsam mit anderen Leistungen gestellt oder geprüft werden. Die Deckelung ist separat zu beantragen.

Checkliste & Antragstellung

  1. Volljährigkeit: Antragstellende Person ist mindestens 18 Jahre alt.
  2. Wohnsitz: Der Antrag bezieht sich auf Ihren Hauptwohnsitz in Österreich.
  3. Einkommen: Ihr Haushalts-Nettoeinkommen liegt unter den gesetzlichen Richtwerten.
  4. Anspruchsgrundlage: Nicht notwendig.
  5. Angaben: Die korrekte Zählpunktnummer (33-stellig, beginnt mit „AT…“) wurde am Antrag angegeben.
  6. Nachweise: Die erforderlichen Unterlagen liegen dem Antrag vollständig und in Kopie bei:
  7. Antrag: Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  8. Unterschrift: Antrag ist unterschrieben

Laufzeit: 

3 Jahre

Rechtsgrundlage

§ 72a EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz), EAG-Befreiungsverordnung