Befreiung: Prüfung & Ablauf
Sobald wir Ihren Antrag erhalten, prüfen wir alle Unterlagen und Voraussetzungen.
Wenn wir noch Unterlagen oder Angaben benötigen, informieren wir Sie direkt. Diese können online, per E-Mail oder Post nachgereicht werden.
- Online: Kontaktformular (jpeg, png, pdf, max. 7 MB)
- E-Mail: service(at)obs.at (Scan oder PDF-Datei)
- Post: ORF-Beitrags Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien
Hinweis:
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Nach Abschluss der Prüfung aller Unterlagen erhalten Sie einen Bescheid, ob Ihre Befreiung oder Unterstützung bewilligt oder abgewiesen wurde.
Liegen alle Unterlagen vollständig und korrekt vor und sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen stattgebenden Bescheid.
Die Befreiung gilt bis zu 5 Jahre (bei EAG-Kosten-Deckelung: bis zu 3 Jahre).
Hinweis: Bei einem Zuschuss auf Fernsprechentgelt (Telefonkosten-Zuschuss) leiten Sie den Bescheid/Gutschein bitte rasch an Ihren Telefonanbieter weiter.
![]() | Service der OBS: Wir informieren Sie mittels Ablaufverständigung vor Ablauf der Befreiung oder Zuschussleistung. So können Sie einen Folgeantrag stellen. Antrag & Formular |
Sollten Unterlagen fehlen, informieren wir Sie schriftlich, welche Nachweise noch erforderlich sind.
![]() | Hinweis:
Service & Kontakt |
Erfüllen die eingereichten Unterlagen die Voraussetzungen nicht, erhalten Sie eine Mitteilung über die bevorstehende Abweisung.
![]() | Hinweis: Service & Kontakt |
