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Befreiung: Prüfung & Ablauf

Sobald wir Ihren Antrag erhalten, prüfen wir alle Unterlagen und Voraussetzungen. 

Wenn wir noch Unterlagen oder Angaben benötigen, informieren wir Sie direkt. Diese können online, per E-Mail oder Post nachgereicht werden.

  • Online:  Kontaktformular (jpeg, png, pdf, max. 7 MB)
  • E-Mail:   service(at)obs.at (Scan oder PDF-Datei)
  • Post:       ORF-Beitrags Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien

Hinweis: 

  • Eine Befreiung gilt ab dem Folgemonat der Antragstellung.
  • Es ist ein gemeinsamer Befreiungsantrag möglich: ORF-Beitrag, Telefonkosten-Zuschuss sowie eine EAG-Kosten-Befreiung
  • Die EAG-Kosten-Deckelung (§ 72a EAG) ist ein eigenes Verfahren. Der Antrag kann nicht gemeinsam mit anderen Leistungen gestellt werden.

Nach Abschluss der Prüfung aller Unterlagen erhalten Sie einen Bescheid, ob Ihre Befreiung oder Unterstützung bewilligt oder abgewiesen wurde.

Liegen alle Unterlagen vollständig und korrekt vor und sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen stattgebenden Bescheid. 

Die Befreiung gilt bis zu 5 Jahre (bei EAG-Kosten-Deckelung: bis zu 3 Jahre).

Hinweis: Bei einem Zuschuss auf Fernsprechentgelt (Telefonkosten-Zuschuss) leiten Sie den Bescheid/Gutschein bitte rasch an Ihren Telefonanbieter weiter.

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Service der OBS:

Wir informieren Sie mittels Ablaufverständigung vor Ablauf der Befreiung oder Zuschussleistung. So können Sie einen Folgeantrag stellen.

Bitte schicken Sie uns so früh wie möglich nach Erhalt der Ablaufverständigung den neuen Antrag. So läuft Ihre Befreiung oder Unterstützung ohne Unterbrechung weiter. Damit kommt es zu keiner neuen Vorschreibung.

Antrag & Formular

Sollten Unterlagen fehlen, informieren wir Sie schriftlich, welche Nachweise noch erforderlich sind.

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Hinweis:

  • Fehlende Unterlagen können Sie einfach nachreichen – online, per E-Mail oder per Post.
  • Nach Eingang der fehlenden Nachweise wird die Prüfung fortgesetzt.

Service & Kontakt

Erfüllen die eingereichten Unterlagen die Voraussetzungen nicht, erhalten Sie eine Mitteilung über die bevorstehende Abweisung.

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Hinweis:
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Unterlagen nachzureichen, die Ihren Anspruch nachweisen.

Service & Kontakt