Befreiung: Anspruchsgrundlage & Unterlagen
Eine Befreiung oder ein Zuschuss ist möglich, wenn Sie einer gesetzlich anerkannten Anspruchsgruppe angehören.
Neben der Anspruchsberechtigung ist auch das Haushalts-Nettoeinkommen relevant. Dieses darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten.
| Hinweis: Für die EAG-Kosten-Deckelung ist keine Anspruchsgrundlage erforderlich. |
Bitte überprüfen Sie anhand der nachstehenden Liste, welche Unterlagen (Nachweise) wir in Kopie von Ihnen benötigen:
| Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung | Nachweis bitte in Kopie |
| Arbeitslos | Kopie der aktuellen Taggeld-Bestätigung bzw. AMS-Bescheid |
| Gehörlos und schwer hörbehindert | Kopie des Behinderten-Ausweises (Vorder- und Rückseite) mit Gehörlosigkeits-Vermerk oder aktuelles fachärztliches Attest |
| Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld | Nachweis über den Bezug des Zuschusses |
| Lehrlinge (volljährig) | Lehrvertrag und aktueller Einkommensnachweis (Lehrlingsentschädigung) |
| Soziale Hilfsbedürftigkeit / sonstige öffentliche Mittel | Nachweise über den Leistungsbezug (z. B. Grundversorgungsnachweis, Zivildienstbescheid, Rezeptgebührenbefreiung) |
| Mindestsicherung (ehem. Sozialhilfe) | Aktueller Bescheid über Mindestsicherung oder Sozialhilfe |
| Pension | Pensionsbescheid oder Kontoauszug mit Zahlungsnachweis |
| Pflegegeld | Gültiger Pflegegeldbescheid, ggf. Nachweis über Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung |
| Studienbeihilfe / Schülerbeihilfe | Nachweis über den Bezug der Studien- oder Schülerbeihilfe |
Checkliste: Notwendige Unterlagen
Eine Checkliste zum Download hilft Ihnen bei der Kontrolle aller erforderlichen Unterlagen. |