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Befreiung: Anspruchsgrundlage & Unterlagen

Eine Befreiung oder ein Zuschuss ist möglich, wenn Sie einer gesetzlich anerkannten Anspruchsgruppe angehören.
Neben der Anspruchsberechtigung ist auch das Haushalts-Nettoeinkommen relevant. Dieses darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten. 

Hinweis: Für die EAG-Kosten-Deckelung ist keine Anspruchsgrundlage erforderlich.

Bitte überprüfen Sie anhand der nachstehenden Liste, welche Unterlagen (Nachweise) wir in Kopie von Ihnen benötigen:

Gesetzliche Grundlage zur AnspruchsvoraussetzungNachweis bitte in Kopie
ArbeitslosKopie der aktuellen Taggeld-Bestätigung bzw. AMS-Bescheid
Gehörlos und schwer hörbehindertKopie des Behinderten-Ausweises (Vorder- und Rückseite) mit Gehörlosigkeits-Vermerk oder aktuelles fachärztliches Attest 
Beihilfe zum 
Kinderbetreuungsgeld
Nachweis über den Bezug des Zuschusses 
Lehrlinge (volljährig)Lehrvertrag und aktueller Einkommensnachweis (Lehrlingsentschädigung)
Soziale Hilfsbedürftigkeit / sonstige öffentliche MittelNachweise über den Leistungsbezug (z. B. Grundversorgungsnachweis, Zivildienstbescheid, Rezeptgebührenbefreiung)
Mindestsicherung 
(ehem. Sozialhilfe)
Aktueller Bescheid über Mindestsicherung oder Sozialhilfe
PensionPensionsbescheid oder Kontoauszug mit Zahlungsnachweis
PflegegeldGültiger Pflegegeldbescheid, ggf. Nachweis über Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung
Studienbeihilfe / 
Schülerbeihilfe
Nachweis über den Bezug der Studien- oder Schülerbeihilfe

Checkliste: Notwendige Unterlagen

Eine Checkliste zum Download hilft Ihnen bei der Kontrolle aller erforderlichen Unterlagen.
Bitte prüfen Sie dort, welche Informationen und Unterlagen in Kopie benötigt werden.

Checkliste: Notwendige Unterlagen (PDF)