Befreiung & Zuschuss: Begünstigungsende
Die Begünstigung endet, wenn einer der folgenden Punkte eintritt:
- Ablauf des Befreiungs- oder Zuschuss-Zeitraums,
- Tod, Verzicht oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit,
- Übertragung oder Kündigung des Kommunikationsdienstes (bei Telefon-Zuschuss),
- Umzug an eine andere Adresse,
- Entziehung - Wegfall der Voraussetzungen für die Begünstigung (Anspruchsgrundlage oder Einkommen nicht mehr erfüllt)
![]() | Was bedeutet das für Sie?Fällt die Begünstigung weg, wird der ORF-Beitrag wieder vorgeschrieben bzw. entfällt der Telefon-Zuschuss oder die EAG-Kostenbefreiung. Wichtig:Wird der Wegfall der Begünstigung oder eine Änderung nicht gemeldet, kann die Befreiung oder Zuschussleistung rückwirkend entzogen werden. Bei Fragen unterstützt Sie das OBS-Serviceteam gerne. Service & Kontakt |
Befreiung & Zuschuss: Änderungen
Daten-Änderung
Bitte melden Sie uns unverzüglich, wenn sich Folgendes ändert:
Service & Kontakt |
Änderung des Einkommens
Befreiung: Antrag & Formular |
