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Zahlung

Hier erfahren Sie, wie hoch der ORF-Beitrag ist, wie Sie bezahlen können und was passiert, wenn Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie Zusatzkosten vermeiden und wo Sie Hilfe bekommen, wenn Sie Fragen haben.

ORF-Beitrag: Beitragshöhe

Der ORF-Beitrag ist gesetzlich festgelegt und pro Adresse in Österreich zu zahlen, an der mindestens eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. In manchen Bundesländern fallen zusätzlich Landesabgaben an, die auf den jeweiligen Landesgesetzen basieren. Für Nebenwohnsitze ist kein ORF-Beitrag zu zahlen.

ORF-Beitrag: 15,30 Euro pro Monat

Zahlung: 1x jährlich im Voraus 

Eine Zahlung in sechs oder zwei Teilbeträgen ist nur mit SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) möglich.

Eine Übergangsregelung besteht nur für jene beitragspflichtigen Personen, die bereits im Jahr 2023 GIS-Gebühren in Teilbeträgen entrichtet haben und Anfang 2024 automatisiert auf ORF-Beitrag umgestellt wurden. Diese können noch bis Ende 2027 den ORF-Beitrag in Teilbeträgen mit Erlagschein bezahlen.

Für Neuanmeldungen ab 01. Jänner 2024 gelten folgende Zahlungsmodalitäten: 

Mit Einrichtung einer SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) kann der Betrag auf sechs oder zwei Teilbeträge im Jahr aufgeteilt werden. 

Mit SEPA-Zahlungsanweisung (Erlagschein) wird einmal jährlich gezahlt. 

Für detaillierte Informationen können Sie die ORF-Beitrag Übersicht (PDF) herunterladen.

BundeslandORF-
Beitrag
Landes-
abgabe
Gesamt 
pro Monat
ORF-Beitrag je nach
Zahlungsart- und weise
6 x jährlich
je 2 Monate
2 x jährlich
je 6 Monate
1 x jährlich
je 12 Monate
Wien15,300,0015,3030,60  91,80183,60
Niederösterreich15,300,0015,3030,60  91,80183,60
Burgenland15,304,6019,9039,80119,40238,80
Oberösterreich15,300,0015,3030,60  91,80183,60
Salzburg15,300,0015,3030,60  91,80183,60
Steiermark15,304,7020,0040,00120,00240,00
Kärnten15,304,6019,9039,80119,40238,80
Tirol15,303,1018,4036,80110,40220,80
Vorarlberg15,300,0015,3030,60  91,80183,60

Sie können den ORF-Beitrag bequem per SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) oder SEPA-Zahlungsanweisung (Erlagschein) bezahlen.

SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung)

Mit der SEPA-Lastschrift zahlen Sie den ORF-Beitrag bequem und ohne Aufwand. Sie können den Betrag in sechs oder zwei Teilbeträgen oder als Jahresbetrag zahlen.

Warum SEPA-Lastschrift?

  • Bequeme Zahlung ohne zusätzlichen Aufwand
  • Zahlung in Teilbeträgen möglich (6x oder 2x im Jahr)
  • Zahlung erfolgt pünktlich 

Jetzt SEPA-Lastschrift einrichten

Hinweis: Stellen Sie innerhalb der Zahlungsfrist auf SEPA-Lastschrift um – dann wird der offene Betrag gleich mit SEPA-Lastschrift bezahlt. So werden künftige Zahlungen für Sie bequem erledigt.

 

SEPA-Zahlungsanweisung (Erlagschein)

Wenn Sie mit Erlagschein zahlen, erhalten Sie Ihre Vorschreibung für das Kalenderjahr per Post oder E-Mail. Bitte achten Sie darauf, immer fristgerecht einzuzahlen.

Geben Sie die 12-stellige Zahlungsreferenz immer korrekt an, damit Ihre Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann. Das gilt auch für Online-Zahlungen mit der Banking-App

Der QR-Code auf dem Erlagschein kann für Online-Banking genutzt werden – alle wichtigen Daten wie IBAN, Beitragsnummer und Zahlungsreferenz werden automatisch übernommen.

Bankverbindung der OBS:

  • Empfänger: ORF-Beitrags Service GmbH
  • IBAN: AT67 3100 0004 0401 1011
  • BIC: RZBAATWW

Darauf sollten Sie bei der Zahlung achten:

  • Prüfen Sie die Bankdaten und den Betrag.
  • Tragen Sie die Zahlungsreferenz korrekt ein.
  • Beachten Sie unbedingt die Zahlungsfrist.

Bei Zahlung per Erlagschein erhalten Sie Ihre Vorschreibung per Post oder E-Mail. Mit SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) erhalten Sie keine Vorschreibung. Der Kontoauszug dient als Nachweis der Zahlung des ORF-Beitrags. 

Wenn der ORF-Beitrag nicht fristgerecht gezahlt wird, erhalten Sie eine Zahlungserinnerung. In diesem Schreiben finden Sie den offenen Betrag samt Säumniszuschlag – gemäß ORF-Beitrags-Gesetz § 17 Abs. 1. Der Säumniszuschlag beträgt 10 % der offenen Forderung, höchstens jedoch 18,36 Euro. 

 

Sollte bei Zahlung mit SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) eine Abbuchung fehlschlagen, werden Bankgebühren fällig. Diese verrechnet die OBS weiter.

 

Was sollten Sie tun?

Bezahlen Sie den offenen Betrag bitte umgehend ein.

Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das OBS-Serviceteam.

Telefon: 050 200 800 (Montag bis Freitag von 7.00 bis 19.00 Uhr, außer feiertags) 

E-Mail: service(at)obs.at

Bitte halten Sie ihre Beitragsnummer bereit. Die Beitragsnummer finden Sie auf der Vorschreibung, der Zahlungsanweisung (Erlagschein), der Zahlungserinnerung oder in der Transaktionszeile des Kontoauszugs.

Erfolgte auf die Vorschreibung und Zahlungserinnerung keine (vollständige und fristgerechte) Zahlung, erhalten Sie eine 2. Zahlungserinnerung / letzte Mahnung. 

Die letzte Mahnung zeigt die gesamte offene Forderung samt Säumniszuschlag und gegebenenfalls Bankgebühr. Der Säumniszuschlag beträgt 10 % der offenen Forderung, höchstens 18,36 Euro. 

Sollte bei Zahlung mit SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) eine Abbuchung fehlschlagen, werden Bankgebühren fällig. Diese verrechnet die OBS weiter.

 

Sollten Sie eine letzte Mahnung erhalten haben, zahlen sie den offenen Betrag umgehend ein, um weitere Kosten zu vermeiden.

Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das OBS-Serviceteam.

Telefon: 050 200 800 (Montag bis Freitag von 7.00 bis 19.00 Uhr, außer feiertags) 

E-Mail: service(at)obs.at

Bitte halten Sie ihre Beitragsnummer bereit. Die Beitragsnummer finden Sie auf der Vorschreibung, der Zahlungsanweisung (Erlagschein), der Zahlungserinnerung oder in der Transaktionszeile des Kontoauszugs. 

 

Was passiert, wenn die offene Forderung nicht bezahlt wird?

Wenn Sie die offene Forderung nicht fristgerecht zahlen, entstehen zusätzliche Kosten, wie Anwalts- oder Gerichtskosten. Im äußersten Fall können rechtliche Schritte bis zur Exekution (Pfändung/Lohnpfändung) folgen.

Fragen und Antworten zur Zahlung des ORF-Beitrags

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Zahlung des ORF-Beitrags: von SEPA-Lastschrift bis zur Zahlungserinnerung

 

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Wenn der ORF-Beitrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist gezahlt wird, erhalten Sie eine Zahlungserinnerung.

Bei nicht fristgerechter Zahlung erhalten Sie eine Zahlungserinnerung. Es fällt ein Säumniszuschlag an. Dieser beträgt 10 % der offenen Forderung, höchstens jedoch 18,36 Euro. Der Säumniszuschlag deckt den erhöhten Verwaltungsaufwand ab. 

Hinweis: Um künftig Mehrkosten zu vermeiden, steigen Sie auf SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) um.

Mit SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) erhalten Sie keine Vorschreibung. Der Kontoauszug dient als Nachweis der Zahlung des ORF-Beitrags.

Wenn Sie mit Erlagschein zahlen, erhalten Sie die Vorschreibung per Post oder E-Mail. Bitte prüfen Sie auch den Spam-Ordner.

Sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz an der identen Adresse einer Betriebsstätte gemeldet, fällt laut dem ORF-Beitrags-Gesetz 2024 kein ORF-Beitrag für den privaten Haushalt an.

Es kann ein Antrag auf Ausnahme gestellt werden

Für Nebenwohnsitze ist kein ORF-Beitrag zu zahlen. 

Bitte kontaktieren Sie das OBS-Serviceteam unter service(at)obs.at oder 050 200 800 (Montag bis Freitag 07:00 bis 19:00 Uhr, außer feiertags) mit einer Kopie Ihres Meldezettels, damit die Daten überprüft werden können.

ORF
Österreichischer
Rundfunk

ORF-Beitrags-Gesetz 2024

Landes-
Regierungen

Landes-Abgaben je Bundesland
Landesgesetzblätter (Einhebung, Höhe/Berechnung, Zweckwidmung) 

Burgenland: 

Steiermark: 

Kärnten: 

Tirol: 

keine Landesabgabe in:

  • Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg.