ORF-Beitrag & Zahlung
Fragen und Antworten zum ORF-Beitrag und zur Zahlung
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum ORF-Beitrag, zu Vorschreibungen, Zahlungen, SEPA-Lastschrift, offenen Beträgen und möglichen Guthaben.
ORF-Beitrag & Vorschreibung
Ihr Beitrag ermöglicht Nachrichten, Kultur, Sport und Unterhaltung in Fernsehen, Radio und Online für alle Menschen in Österreich.
Daten & Wohnsitz
Grundlage für die private Beitragspflicht ist die aktuelle Meldung Ihres Hauptwohnsitzes im Zentralen Melderegister (ZMR). Die Meldedaten werden von der Meldebehörde an die OBS übermittelt.
Ist für eine Adresse, an der mindestens eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, noch keine beitragspflichtige Person registriert, erfolgt eine automatische Anmeldung auf Basis der Meldedaten.
Weitere Informationen finden Sie im Menüpunkt
Zahlungsverantwortung / Beitragspflichtige Person ändern:
Soll künftig eine andere Person am Hauptwohnsitz die Zahlung übernehmen, können Sie uns das einfach online mitteilen.
Bitte senden Sie uns den Meldezettel der neuen beitragspflichtigen Person.
Aktueller Hinweis zu den Jahresvorschreibungen 2026
Unternehmen:
Die Jahresvorschreibungen 2026 werden seit Mitte August 2026 schrittweise versendet. Unternehmen erhalten auch bei Zahlung per SEPA-Lastschrift einen Vorschreibungsbeleg.
Private Haushalte:
Die Jahresvorschreibungen 2026 wurden bereits von Jänner bis März 2026 versendet. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift wird keine Vorschreibung per Post versendet. Der Kontoauszug dient als Nachweis für die Zahlung des ORF-Beitrags.
Wenn Sie mit Zahlungsanweisung (Erlagschein) zahlen, erhalten Sie die Vorschreibung per Post oder E-Mail. Bitte prüfen Sie bei einer Zustellung per E-Mail auch Ihren Spam-Ordner.
Für Nebenwohnsitze ist kein ORF-Beitrag zu zahlen.
Haben Sie dennoch eine Vorschreibung für einen Nebenwohnsitz erhalten, lassen Sie die Daten bitte von uns prüfen. Übermitteln Sie uns dazu eine Kopie Ihres Meldezettels über das Kontaktformular.
Bei Fragen erreichen Sie unser Serviceteam auch unter service(at)obs.at oder 050 200 800 (Montag bis Freitag 07:00 bis 19:00 Uhr, außer feiertags).
Befinden sich Ihr privater Hauptwohnsitz und Ihr Unternehmen an derselben Adresse, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme von der privaten Beitragspflicht in Betracht kommen.
Um eine Ausnahme von der privaten Beitragspflicht zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden.
Die Voraussetzungen und notwendigen Nachweise finden Sie unter Ausnahme der PRIVATEN Beitragspflicht am Firmenstandort
Die Beitragsnummer ist auf der Vorschreibung, der Zahlungsanweisung (Zahlschein) oder auf der Transaktionszeile des Kontoauszugs.
Unter Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum bzw. Firmennummer können wir Ihnen auch gerne Ihre Beitragsnummer telefonisch oder schriftlich mitteilen.
Zahlung & SEPA
Geben Sie die 12-stellige Zahlungsreferenz immer vollständig und korrekt ein. Nur so kann Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden.
Mit Ihrer Banking-App können Sie auch den QR-Code auf der Zahlungsanweisung (Erlagschein) verwenden. Die Zahlungsdaten werden dabei automatisch übernommen.
Mit der SEPA-Lastschrift wird der ORF-Beitrag automatisch und fristgerecht von Ihrem Konto eingezogen.
Ihre Vorteile:
- automatische und pünktliche Zahlung
- kein manuelles Überweisen
- Zahlung jährlich oder in zwei bzw. sechs Teilbeträgen möglich
- kein Risiko, eine Zahlungsfrist zu übersehen
Die SEPA-Lastschrift ist ein standardisiertes europäisches Zahlungsverfahren.
Mit Ihrem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die OBS, den jeweils fälligen Betrag von Ihrem Konto einzuziehen.
Eine bereits erfolgte SEPA-Lastschrift können Sie innerhalb der dafür vorgesehenen Frist über Ihre Bank rückbuchen lassen. Bitte beachten Sie: Eine Rückbuchung beendet das SEPA-Lastschriftmandat nicht.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie jederzeit widerrufen.
Jetzt auf SEPA-Lastschrift umsteigen:
SEPA-Formular vollständig ausfüllen, unterschreiben und an die OBS senden:
- Online: Foto oder Scan des Formulars hochladen unter: https://OBS.at/kontakt
- E-Mail: Foto oder Scan des Formulars mit dem Betreff: SEPA-Mandat an: service(at)obs.at
Nach erfolgreicher Umstellung wird der ORF-Beitrag künftig automatisch von Ihrem Konto eingezogen.
Fertig! So schnell und bequem steigen Sie auf SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) um.
Das SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit für künftige Abbuchungen widerrufen werden. Die zugrunde liegende Forderung bleibt jedoch bestehen und muss auf einem anderen Zahlungsweg beglichen werden.
Eine bereits erfolgte, autorisierte Abbuchung im Rahmen einer SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen ab dem Tag der Kontobelastung über die Bank rückerstattet werden.
Bei einer nicht autorisierten Abbuchung beträgt die Frist grundsätzlich bis zu 13 Monate.
Wichtig:
Die Rückbuchung einer berechtigten Forderung hebt die Zahlungspflicht nicht auf. Dadurch können offene Beträge und weitere Kosten entstehen.
Nach dem Widerruf zahlen Sie den ORF-Beitrag grundsätzlich einmal jährlich mit Zahlungsanweisung (Erlagschein).
Eine Zahlung in zwei oder sechs Teilbeträgen ist nur mit SEPA-Lastschrift möglich.
Eine Übergangsregelung gilt bis Ende 2027 für jene beitragspflichtigen Personen, die bereits im Jahr 2023 GIS-Gebühren in Teilbeträgen entrichtet haben und Anfang 2024 automatisch auf den ORF-Beitrag umgestellt wurden.
Gemäß dem ORF-Beitrags-Gesetz 2024 sind ab 1. Jänner 2028 Zahlungen per SEPA-Zahlungsanweisung (Erlagschein) jährlich für 12 Monate zu zahlen. Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (Einzugsermächtigung) sind Teilzahlungen 6x oder 2x im Jahr weiterhin möglich.
Offene Beträge, Mahnung & Guthaben
Wird der ORF-Beitrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, erhalten Sie eine Zahlungserinnerung.
Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
Ein Säumniszuschlag entsteht bei nicht fristgerechter Zahlung und beträgt 10 % der jeweils offenen Forderung, höchstens 18,36 Euro pro Vorschreibung.
Dieser wird automatisiert vorgeschrieben (§ 17 Abs. 1 ORF-Beitrags-Gesetz 2024 idgF).
Hinweis: Um künftig Mehrkosten zu vermeiden, steigen Sie auf SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) um.
Jetzt auf SEPA-Lastschrift umsteigen:
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Nach einer Abmeldung, einem Umzug, einer Befreiung oder auch im Zusammenhang mit einem Todesfall kann es vorkommen, dass bei der OBS ein Guthaben besteht. In solchen Fällen können Sie unkompliziert eine Anfrage an service(at)obs.at stellen – wir prüfen Ihr Anliegen gerne. Besteht ein rückzahlbares Guthaben, wird dieses entsprechend erstattet.
Ich möchte ein Guthaben anfragen – welche Informationen benötigt die OBS?
Damit wir Ihre Anfrage möglichst rasch zuordnen und bearbeiten können, lassen Sie uns bitte folgende Angaben zukommen:
- Beitragsnummer: Bitte nennen Sie uns jene Beitragsnummer, für die Sie ein mögliches Guthaben anfragen möchten.
Die Beitragsnummer finden Sie auf der Vorschreibung, der Zahlungsanweisung (Erlagschein), der Zahlungserinnerung oder in der Transaktionszeile des Kontoauszugs. - Beitragspflichtige Person bzw. Unternehmen: Bitte geben Sie den Namen jener Person bzw. des Unternehmens an, zu der bzw. dem diese Beitragsnummer gehört.
- Beitragsadresse: Bitte nennen Sie die Adresse, die zu dieser Beitragsnummer gehört. Nach einem Umzug ist das in der Regel die frühere Adresse und nicht Ihre aktuelle Wohn- oder Firmenadresse. Gerade bei Guthaben aus bereits beendeten Meldungen ist diese Unterscheidung wichtig.
- Aktuelle Kontaktdaten: Zusätzlich benötigen wir bitte Ihre aktuelle E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können.
- Bankverbindung: Soll die Rückzahlung auf das Konto erfolgen, von dem der Betrag ursprünglich eingezahlt bzw. abgebucht wurde, sind keine zusätzlichen Bankdaten erforderlich. Soll auf ein anderes Konto zurückgezahlt werden, geben Sie bitte die gewünschte IBAN sowie den Namen laut Konto an. Bei Rückzahlung des Guthabens auf ein anderes Konto, lassen Sie uns bitte auch einen Einzahlungsbeleg der ursprünglichen Überweisung an die OBS zukommen. Bei einer ausländischen IBAN benötigen wir gegebenenfalls auch den BIC.
Bei einem Todesfall benötigen wir bitte zusätzlich die Einantwortungsurkunde bzw. den Einantwortungsbeschluss, die Angaben zur erbberechtigten Person bzw. zu den erbberechtigten Personen sowie die IBAN für die Rückzahlung. Wir bitten um Verständnis, dass eine Auszahlung an Erbberechtigte erst nach entsprechendem Nachweis erfolgen kann.
Wir prüfen Ihre Anfrage. Besteht ein rückzahlbares Guthaben, wird die Rückzahlung veranlasst.