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ORF-Beitrag & Zahlung

Fragen und Antworten zum ORF-Beitrag und zur Zahlung

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Zahlung des ORF-Beitrags: von SEPA-Lastschrift bis zur Zahlungserinnerung.

  • Pünktliche Zahlung ohne Aufwand
  • Zahlungen in 6 oder 2 Teilbeträgen oder Jahresbetrag möglich
  • Kein Weg zur Bank nötig
  • Die Zahlung erfolgt termingerecht – kein Vergessen mehr

Geben Sie die 12-stellige Zahlungsreferenz immer korrekt ein. Mit der Banking-App kann der QR-Code auf dem Zahlschein verwendet werden – alle Daten werden automatisch übernommen.

Ihr Beitrag ermöglicht Nachrichten, Kultur, Sport und Unterhaltung in Fernsehen, Radio und Online für alle Menschen in Österreich.

Wenn der ORF-Beitrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist gezahlt wird, erhalten Sie eine Zahlungserinnerung.

Bei nicht fristgerechter Zahlung erhalten Sie eine Zahlungserinnerung. Es fällt ein Säumniszuschlag an. Dieser beträgt 10 % der offenen Forderung, höchstens jedoch 18,36 Euro. Der Säumniszuschlag deckt den erhöhten Verwaltungsaufwand ab. 

Hinweis: Um künftig Mehrkosten zu vermeiden, steigen Sie auf SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) um.

Mit SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) erhalten Sie keine Vorschreibung. Der Kontoauszug dient als Nachweis der Zahlung des ORF-Beitrags.

Wenn Sie mit Erlagschein zahlen, erhalten Sie die Vorschreibung per Post oder E-Mail. Bitte prüfen Sie auch den Spam-Ordner.

Sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz an der identen Adresse einer Betriebsstätte gemeldet, fällt laut dem ORF-Beitrags-Gesetz 2024 kein ORF-Beitrag für den privaten Haushalt an.

Es kann ein Antrag auf Ausnahme gestellt werden

Für Nebenwohnsitze ist kein ORF-Beitrag zu zahlen. 

Bitte kontaktieren Sie das OBS-Serviceteam unter service(at)obs.at oder 050 200 800 (Montag bis Freitag 07:00 bis 19:00 Uhr, außer feiertags) mit einer Kopie Ihres Meldezettels, damit die Daten überprüft werden können.

ORF
Österreichischer
Rundfunk

ORF-Beitrags-Gesetz 2024

Landes-
Regierungen

Landes-Abgaben je Bundesland
Landesgesetzblätter (Einhebung, Höhe/Berechnung, Zweckwidmung) 

Burgenland: 

Steiermark: 

Kärnten: 

Tirol: 

keine Landesabgabe in:

  • Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg. 

Das SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) ist ein standardisiertes EU-Zahlungsverfahren mit höchsten Sicherheitsstandards. Ihre Bankdaten sind geschützt, und eine unberechtigte Abbuchung kann nicht erfolgen. Mit SEPA-Lastschrift läuft Ihre Zahlung automatisch und pünktlich – keine Fristen mehr verpassen, kein manuelles Überweisen. Außerdem ist das Verfahren sicher und flexibel.

✅ Garantierte Sicherheit: Nur die festgelegte Beitragshöhe wird abgebucht.

✅ Jederzeit widerrufbar: Die SEPA-Lastschrift kann jederzeit bei der Bank oder OBS widerrufen werden.

 

Kann ich das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen?

Sie können das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit über die OBS unter https://OBS.at/widerruf oder die Service-Hotline widerrufen. Danach zahlen Sie den ORF-Beitrag wieder per SEPA-Zahlungsanweisung (Erlagschein) 1x im Jahr.

Bitte beachten Sie: Nur mit SEPA-Lastschrift sind Teilzahlungen 6x oder 2x im Jahr möglich. Mit einer SEPA-Zahlungsanweisung (Erlagschein) ist der ORF-Beitrag ab 1. Jänner 2026 ein Mal jährlich zu zahlen, wie gesetzlich vorgeschrieben.

Die Umstellung auf das SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) ist einfach und schnell in 2 Schritten erledigt:

✅ Formular ausfüllen und unterschreiben:
Geben Sie Ihre Daten und Bankverbindung ein und unterschreiben Sie das Formular.

✅ Dokument absenden:
Laden Sie das unterschriebene Formular über das Online-Formular hoch oder schicken Sie es 

per E-Mail an: service(at)obs.at 
per Post an: ORF-Beitrags Service GmbH, 1051 Wien, Postfach 1000.

Fertig! So schnell und bequem steigen Sie auf SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) um.

Daten & Wohnsitz

Grundlage der Beitragspflicht ist immer die aktuelle Meldung Ihres Hauptwohnsitzes beim zentralen Melderegister (ZMR). Die Meldedaten werden automatisch im Folgemonat von der Meldebehörde an die OBS (ORF-Beitrags Service) übermittelt.
Liegt für eine Adresse, an der mindestens eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, keine Registrierung vor, wird eine laut Zentralem Melderegister gemeldete Person automatisch angemeldet. 
Auf dieser Basis passen wir Ihre Beitragsdaten automatisch an.

Weitere Informationen finden Sie im Menüpunkt

Zahlungsverantwortung / Beitragspflichtige Person ändern:

Soll eine andere Person am Hauptwohnsitz künftig die Zahlung übernehmen, können Sie uns das einfach online mitteilen. 
Bitte senden Sie uns den Meldezettel der neuen beitragspflichtigen Person.