ORF-Beitrag für Unternehmen
Alles Wichtige auf einen Blick
Der ORF-Beitrag für Unternehmen ist seit 2024 gesetzlich an die Kommunalsteuer (KommSt) des Vorjahres gekoppelt.
Wählen Sie die Aussage, die auf Ihr Unternehmen passt:
Aktuelles
Unternehmen: Ich habe auf meinen Ausnahmeantrag noch keine Rückmeldung erhalten.
Anträge auf Ausnahme der privaten Beitragspflicht am Firmenstandort wird nach Datum des Einlangens bearbeitet. Falls Sie eine Zahlungserinnerung erhalten haben, zahlen Sie bitte den offenen Betrag. Mehr unter: Betriebsstätte mit Hauptwohnsitz
Unternehmen: Ich habe keine Vorschreibung oder Zahlungserinnerung erhalten.
Unternehmen erhalten Vorschreibungen und Zahlungserinnerungen elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP). Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren USP-Postkorb und halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell. Mehr unter: Information für Unternehmen zur elektronischen Zustellung