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ORF-Beitrag für Unternehmen

Alles Wichtige auf einen Blick

Der ORF-Beitrag für Unternehmen ist seit 2024 gesetzlich an die Kommunalsteuer (KommSt) des Vorjahres gekoppelt – unabhängig von der Nutzung oder dem Besitz von Empfangsgeräten.
Die Vorschreibung wird an die vom Bundesministerium für Finanzen übermittelte Zustelladresse gesendet. Unternehmen können Adressänderungen direkt über das zuständige Register durchführen.

Wählen Sie die Aussage, die auf Ihr Unternehmen passt:

Aktuelles

Jahresvorschreibungen 2026 werden an Unternehmen versendet

Rund 240.000 Unternehmen erhalten in den kommenden Wochen ihre Jahresvorschreibung für 2026.

Die Vorschreibung enthält den ORF-Beitrag für das Jahr 2026. In Burgenland, Kärnten, Steiermark* und Tirol wird auch die jeweilige Landesabgabe für 2026 verrechnet. Unternehmen in diesen Bundesländern erhalten zusätzlich eine Detailaufstellung zur Berechnung.

* in Klärung durch die Landesregierung

Wichtiger Hinweis: Die Landesabgaben für das Jahr 2025 wurden bisher noch nicht verrechnet, da eine Novelle zum OBG im Jahr 2025 zur Entlastung von Unternehmen Anpassungen der Landesgesetze in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Steiermark und Tirol erforderlich machte.
Die Nachverrechnung der Landesabgaben für das Jahr 2025 erfolgt gesondert.

Häufige Fragen

Weitere Informationen zur Firmenverrechnung 2026, zu den Landesabgaben sowie zu Berechnung, Zahlung und Zustellung finden Sie in unseren Fragen und Antworten für Unternehmen unter https://OBS.at/kam/faq

Warum wurde mein Unternehmen automatisch für die elektronische Zustellung registriert?

Unternehmen, die FinanzOnline nutzen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, sowie Teilnehmende am elektronischen Rechtsverkehr (ERV) können automatisch in das Teilnehmerverzeichnis der elektronischen Zustellung übernommen werden. Ab dem Zeitpunkt der automatischen Übernahme ist das Unternehmen für elektronische Zustellungen erreichbar. Behördliche Dokumente können dann rechtsgültig elektronisch zugestellt werden. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie für das Unternehmen Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) haben, zumindest eine Person die Rolle „Postbevollmächtigte/Postbevollmächtigter“ besitzt und die hinterlegte E-Mail-Adresse für Verständigungen aktuell ist.

Weitere Informationen finden Sie in den FAQ des Bundeskanzleramts zur eZustellung für Unternehmen.

Mein Unternehmen war im Vorjahr nur wenige Monate aktiv. Warum muss ich trotzdem den ORF-Beitrag für das ganze Jahr bezahlen?

Das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 sieht keine Aliquotierung auf jene Monate des Vorjahres vor, in denen Kommunalsteuer zu entrichten war. Für die Berechnung des ORF-Beitrags wird die gesamte kommunalsteuerpflichtige Lohnsumme des Vorjahres herangezogen. Daraus ergibt sich anhand der gesetzlichen Staffelung die Anzahl der zu entrichtenden ORF-Beiträge.
Der ORF-Beitrag ist für das jeweilige Kalenderjahr einmal jährlich zu entrichten.

Weitere Antworten finden Sie in den FAQs unter: Berechnungsgrundlage und Daten des BMF 

Warum habe ich zwei oder eine weitere Vorschreibung zum ORF-Beitrag erhalten?

Aktuell werden die Jahresvorschreibungen 2026 an Unternehmen versendet.
Der ORF-Beitrag wird für den betrieblichen und den privaten Bereich getrennt vorgeschrieben. Daher kann es vorkommen, dass Sie sowohl eine Vorschreibung für Ihr/e Unternehmen als auch eine private Vorschreibung für Ihren Hauptwohnsitz erhalten.
Die Vorschreibungen haben jeweils eine eigene Beitragsnummer.

Weitere Antworten finden Sie in den FAQs unter:  Unternehmensarten und Beitragspflicht bzw. Zustelladresse

Warum wurde die Vorschreibung an eine andere bzw. eine falsche Zustelladresse gesendet?

Die Vorschreibung wird an die vom Bundesministerium für Finanzen übermittelte Zustelladresse gesendet. Wenn sich die für Ihr Unternehmen hinterlegte Adresse geändert hat, lassen Sie diese bitte im zuständigen Register aktualisieren (z. B. Firmenbuch, GISA, oder Zentralen Vereinsregister). Bitte informieren Sie im Anschluss die OBS über die vorgenommenen Änderungen.
Mehr unter: Zustelladresse

Ich habe auf meinen Ausnahmeantrag noch keine Rückmeldung erhalten.

Anträge auf Ausnahme von der privaten ORF-Beitragspflicht im betrieblichen Bereich werden nach Datum des Einlangens bearbeitet.  Die Ausnahme betrifft immer die private ORF-Beitragspflicht. Eine bestehende betriebliche Beitragspflicht bleibt aufrecht. 
Wenn Sie eine Vorschreibung oder Zahlungserinnerung erhalten haben, bitten wir Sie, den offenen Betrag zu begleichen. 

Die Ausnahme betrifft immer die private ORF-Beitragspflicht. Eine bestehende betriebliche Beitragspflicht bleibt aufrecht.

Mehr unter: Betriebsstätte mit Hauptwohnsitz

Weitere Antworten finden Sie in den FAQs unter Ausnahme von der privaten ORF-Beitragspflicht

Ich habe keine Vorschreibung oder Zahlungserinnerung erhalten.

Unternehmen erhalten Vorschreibungen und Zahlungserinnerungen elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP). Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren USP-Postkorb und halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell. 

Häufig gestellte Fragen (FAQs) - eZustellung für Unternehmen - Bundeskanzleramt Österreich

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