Informationen für kommunalsteuerpflichtige Unternehmen mit Kommunalsteuerzahlung
Beitrag & Recht
Ab 1.1.2025 richtet sich die Beitragspflicht nach der gesamten kommunalsteuerpflichtigen Lohnsumme des Unternehmens (Bemessungsgrundlage).
Laut Gesetz (§ 13 Abs. 3 ORF-Beitrags Gesetz 2024) erhält die OBS die, für die Berechnung des ORF-Beitrags notwendigen Kommunalsteuerdaten jeweils im April des Folgejahres. Der ORF-Beitrag ist umsatzsteuerbefreit.
Die Beitragspflicht endet nach dem Jahr, in dem zuletzt Kommunalsteuer entrichtet wurde.
Lesen Sie mehr unter: Schließung und Ende der Beitragspflicht
Die OBS ist bei der Vorschreibung strikt an die vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) gemeldeten Kommunalsteuerdaten gebunden.
| Hinweis: Besteht an der Bemessungsgrundlage Zweifel, beantragen Sie eine bescheidmäßige Festsetzung der Kommunalsteuer in Ihrer Gemeinde. Nur eine durch Bescheid korrigierte Bemessungsgrundlage kann von der OBS berücksichtigt werden. Solange kein geänderter Bescheid vorliegt, bleibt Ihre Beitragspflicht bestehen. |
Wichtig zu wissen: |