Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Aktuelles

Wichtiger Hinweis zu Ihrer aktuellen Vorschreibung 2025

Landesabgabe: In vier Bundesländern fällt zusätzlich zum ORF-Beitrag eine Landesabgabe an. Die Landesabgabe wird von jedem Bundesland individuell festgesetzt und fließt direkt in das jeweilige Landesbudget.

Durch eine Änderung des ORF-Beitrags-Gesetzes (OBG) im Oktober 2025, die eine Entlastung für Unternehmen mit mehreren Firmenstandorten brachte, müssen nunmehr auch die Landesgesetze entsprechend der neuen Gesetzeslage angepasst werden. Diese Anpassung erfolgt in den nächsten Monaten, weshalb mit der aktuellen Vorschreibung derzeit nur der ORF-Beitrag für 2025 ohne Landesabgabe 2025 vorgeschrieben werden kann.

Die Vorschreibung der Landesabgaben erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach Kundmachung im jeweiligen
Landesgesetzblatt.

Gesetzesänderung ORF-Beitrag ab 2025

Das ändert sich ab 2025

Vorschreibung 2025Vorschreibung 2024
Beitragspflicht basierend auf der gesamten kommunalsteuerpflichtigen Lohnsumme.Beitragspflicht für jede Gemeinde, in der Kommunalsteuer angefallen ist.
Entlastung durch Berechnung nach der gesamten Lohnsumme (Staffelregelung)Mehrfachbeiträge, bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden.
 

Ist Ihr Unternehmen bisher in mehreren Gemeinden tätig, profitieren Sie ab 2025 von der gesetzlichen Neuregelung. An der für das Jahr 2024 geltenden Rechtslage hat sich durch die gesetzliche Neuregelung jedoch nichts geändert. Die Forderung für das Jahr 2024 wurde auf Basis der 2024 geltenden Rechtslage vorgeschrieben. Die Vorschreibung für 2025 wird gesondert übermittelt.

Ich habe auf meinen Ausnahmeantrag noch keine Rückmeldung erhalten.

Anträge auf Ausnahme der privaten Beitragspflicht am Firmenstandort wird nach Datum des Einlangens bearbeitet. Falls Sie eine Zahlungserinnerung erhalten haben, zahlen Sie bitte den offenen Betrag. Mehr unter: Betriebsstätte mit Hauptwohnsitz

Ich habe keine Vorschreibung oder Zahlungserinnerung erhalten.

Logo Unternehmensservice-Portal

Unternehmen erhalten Vorschreibungen und Zahlungserinnerungen elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP). Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren USP-Postkorb und halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell. Mehr unter: Information für Unternehmen zur elektronischen Zustellung