Informationen für gesetzlich ausgenommene Unternehmen
Betriebsstätten von Unternehmen, die aufgrund ihrer Tätigkeit nicht der Kommunalsteuer unterliegen, sind gesetzlich von der Beitragspflicht ausgenommen (z. B. Pflegeheime, gemeinnützige Vereine, Körperschaften öffentlichen Rechts). Es fällt kein ORF-Beitrag an.
Dazu zählen:
- Bund, Länder, Gemeinden
- Wirtschaftskammern, Arbeiterkammern
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Sozialversicherungsträger
- Gemeinnützige Vereine
- Studenten- und Pflegeheime
- Freiwillige Feuerwehren
- Politische Parteien mit Rechtspersönlichkeit
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