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Informationen für kommunalsteuerpflichtige Unternehmen unter dem Kommunalsteuer-Freibetrag

Voraussetzung:

Es fällt kein ORF-Beitrag an, wenn Unternehmen im Vorjahr keine Kommunalsteuer entrichtet haben.

  1. Ihr Unternehmen hatte keine Angestellten.
  2. Die Lohnsumme lag unter der gesetzlichen Freibetragsgrenze.

Hinweis: 
Besteht an der Bemessungsgrundlage Zweifel, beantragen Sie eine bescheidmäßige Festsetzung der Kommunalsteuer in Ihrer Gemeinde.
Nur eine durch Bescheid korrigierte Bemessungsgrundlage wird von der OBS berücksichtigt. Solange kein geänderter Bescheid vorliegt, bleibt Ihre Beitragspflicht bestehen.

Ist an derselben Adresse eine Privatperson mit Hauptwohnsitz gemeldet, ist die Privatperson zahlungspflichtig.

Weitere Informationen:
www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/kommunalsteuer/bemessungsgrundlage-und-steuersatz-der-kommunalsteuer.html