Informationen für kommunalsteuerpflichtige Unternehmen unter dem Kommunalsteuer-Freibetrag
Voraussetzung:
Es fällt kein ORF-Beitrag an, wenn Unternehmen im Vorjahr keine Kommunalsteuer entrichtet haben.
- Ihr Unternehmen hatte keine Angestellten.
- Die Lohnsumme lag unter der gesetzlichen Freibetragsgrenze.
Hinweis: Ist an derselben Adresse eine Privatperson mit Hauptwohnsitz gemeldet, ist die Privatperson zahlungspflichtig. |
Weitere Informationen:
www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/kommunalsteuer/bemessungsgrundlage-und-steuersatz-der-kommunalsteuer.html