Informationen für Unternehmen mit Kommunalsteuerzahlung
Zahlungsmöglichkeiten: Bequem und pünktlich zahlen
Sie können den ORF-Beitrag bequem per SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) oder SEPA-Zahlungsanweisung (Erlagschein) bezahlen.
SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung)
Mit der SEPA-Lastschrift zahlen Sie Ihren ORF-Beitrag einfach und automatisch. Sie ersparen sich das Beachten der Zahlungsfrist und eventuelle Spesen.
Über das Formular können Sie:
- eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) beantragen
- Ihre Bankverbindung (IBAN) ändern
Wichtig: Wenn Sie innerhalb der Zahlungsfrist auf SEPA-Lastschrift umstellen, wird der offene Betrag gleich automatisch abgebucht. So sparen Sie Zeit und Aufwand.
Auch mit SEPA-Lastschrift erhalten Unternehmen die Vorschreibung als Beleg elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP) zugestellt.
Jetzt auf SEPA-Lastschrift umsteigen:SEPA-Formular vollständig ausfüllen, unterschreiben und an die OBS senden:
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Widerruf und Kündigung der SEPA-Lastschrift
Rückbuchung einer Abbuchung
Eine bereits erfolgte Abbuchung können Sie bis zu 8 Wochen kostenlos über Ihre Bank rückbuchen lassen.
SEPA-Lastschrift kündigen (Mandat widerrufen)
Die Kündigung der SEPA-Lastschrift ist jederzeit kostenlos möglich. Sie haben dafür zwei einfache Möglichkeiten:
- Über Ihre Bank:
Das Mandat wird sofort gesperrt. Die OBS wird automatisch informiert. - Über die OBS:
Nutzen Sie unser Kontaktformular unter
https://OBS.at/kontakt
Zahlungsanweisung (Erlagschein)
Die Zustellung erfolgt elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP), da Unternehmen zur Teilnahme verpflichtet sind. Bitte halten Sie Ihre Unternehmensdaten und E-Mail-Adressen aktuell.
Bei Nicht-Erreichbarkeit per USP erfolgt eine postalische Zusendung.
Bitte achten Sie auf die Angabe der Zahlungsreferenz und eine fristgerechte Zahlung, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Mit SEPA-Lastschrift geht das einfach und bequem – der offene Betrag wird direkt abgebucht.
Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz an einer Betriebsstätte haben, müssen keinen privaten ORF-Beitrag zahlen. |
Aktuelles
Hinweis zur elektronischen Zustellung (Unternehmensservice-Portal)
Unternehmen sind (sofern keine Ausnahmen gelten) gesetzlich verpflichtet, sich im Unternehmensserviceportal (USP) zu registrieren.
Seit 2020 ist die Registrierung die Grundlage für die elektronische Zustellung von Behördenpost – auch für Vorschreibungen zum ORF-Beitrag. Diese Regelung beruht auf dem E-Government-Gesetz (E-GovG) und dem Zustellgesetz (ZustG).
Damit Sie Ihre Vorschreibungen künftig sicher und fristgerecht über das Unternehmensserviceportal (USP) erhalten, empfehlen wir die Registrierung und Aktivierung Ihres USP-Postfachs zu überprüfen.
So funktioniert die Aktivierung
Wenn Ihr Unternehmen bereits bei FinanzOnline oder im elektronischen Rechtsverkehr angemeldet ist, sind Ihre Daten meist schon im USP hinterlegt. Nach Registrierung wird zur Aktivierung und Nutzung des USP ein Freischaltcode per Post an Ihr Unternehmen übermittelt. Erst nach Eingabe dieses Codes ist das USP-Postfach aktiv.
Benachrichtigung über neue Nachrichten
Sie erhalten automatisch eine E-Mail-Benachrichtigung (von: noreply_meinpostkorb@brz.gv.at) mit dem Betreff: „Mein Postkorb - Verständigung über die Bereitstellung eines behördlichen Dokuments zur Abholung“, wenn eine Verschreibung in Ihrem USP-Postkorb einlangt.
Bitte prüfen Sie daher:
• ob Ihre E-Mail-Adresse im USP aktuell ist
• und kontrollieren Sie regelmäßig auch den Spam-Ordner.
Hinweis: Nachrichten im USP-Bereich „Mein Postkorb“ sind 70 Tage abrufbar und werden danach automatisch gelöscht.
| Jetzt registrieren und Daten prüfen: Unternehmensserviceportal (USP) - Informationen und Registrierung unter: www.usp.gv.at oder telefonisch bei der USP-Hotline unter 050 233 733 |