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Informationen für Unternehmen mit Kommunalsteuerzahlung

Zahlungsmöglichkeiten: Bequem und pünktlich zahlen

Sie können den ORF-Beitrag bequem per SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) oder SEPA-Zahlungsanweisung (Erlagschein) bezahlen.

SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung)

Mit der SEPA-Lastschrift zahlen Sie Ihren ORF-Beitrag einfach und automatisch. Sie ersparen sich das Beachten der Zahlungsfrist und eventuelle Spesen.
Über das Formular können Sie:

  • eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) beantragen
  • Ihre Bankverbindung (IBAN) ändern

Wichtig: Wenn Sie innerhalb der Zahlungsfrist auf SEPA-Lastschrift umstellen, wird der offene Betrag gleich automatisch abgebucht. So sparen Sie Zeit und Aufwand.

Auch mit SEPA-Lastschrift erhalten Unternehmen die Vorschreibung als Beleg elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP) zugestellt.

Jetzt auf SEPA-Lastschrift umsteigen:

SEPA-Formular vollständig ausfüllen, unterschreiben und an die OBS senden:

Download: SEPA-Formular (PDF) 

Kontaktformular

SEPA-Lastschriftmandat widerrufen
Sie können Ihr SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular unter: https://OBS.at/kontakt

Wichtig: Eine Sperre von OBS-Lastschriften bei Ihrer Bank ersetzt den Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gegenüber der OBS nicht. Da wir über eine solche Sperre nicht automatisch informiert werden, kann die OBS weiterhin Abbuchungen veranlassen. Werden diese von Ihrer Bank zurückgewiesen, können Bankgebühren entstehen, die Ihnen gegebenenfalls weiterverrechnet werden.

Rückbuchung einer Abbuchung
Sie können innerhalb von acht Wochen bzw. 56 Tagen ab dem Zeitpunkt der Kontobelastung ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei Ihrer Bank veranlassen.

Bitte beachten Sie: Bei einer Rückbuchung können der Bankgebühren entstehen, die Ihnen weiterverrechnet werden.
Eine Rückbuchung beendet Ihr SEPA-Lastschriftmandat nicht. Möchten Sie künftig nicht mehr per SEPA-Lastschrift bezahlen, müssen Sie das Mandat zusätzlich bei der OBS widerrufen.

Zahlungsanweisung (Erlagschein)

Die Zustellung erfolgt elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP), da Unternehmen zur Teilnahme verpflichtet sind. Bitte halten Sie Ihre Unternehmensdaten und E-Mail-Adressen aktuell.

Bei Nicht-Erreichbarkeit per USP erfolgt eine postalische Zusendung. 

Lesen Sie mehr unter:

Bitte achten Sie auf die Angabe der Zahlungsreferenz und eine fristgerechte Zahlung, um Säumniszuschläge zu vermeiden. 

Mit SEPA-Lastschrift geht das einfach und bequem – der offene Betrag wird direkt abgebucht.