Informationen für Unternehmen mit Kommunalsteuerzahlung
Zahlungsmöglichkeiten: Bequem und pünktlich zahlen
Sie können den ORF-Beitrag bequem per SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) oder SEPA-Zahlungsanweisung (Erlagschein) bezahlen.
SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung)
Mit der SEPA-Lastschrift zahlen Sie Ihren ORF-Beitrag einfach und automatisch. Sie ersparen sich das Beachten der Zahlungsfrist und eventuelle Spesen.
Über das Formular können Sie:
- eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) beantragen
- Ihre Bankverbindung (IBAN) ändern
Wichtig: Wenn Sie innerhalb der Zahlungsfrist auf SEPA-Lastschrift umstellen, wird der offene Betrag gleich automatisch abgebucht. So sparen Sie Zeit und Aufwand.
Ein Widerruf oder eine Kündigung der SEPA-Lastschrift erfolgt immer direkt bei Ihrer Bank.
Jetzt auf SEPA-Lastschrift umsteigen:
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Zahlungsanweisung (Erlagschein)
Die Zustellung erfolgt elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP), da Unternehmen zur Teilnahme verpflichtet sind. Bitte halten Sie Ihre Unternehmensdaten und E-Mail-Adressen aktuell.
Bei Nicht-Erreichbarkeit per USP erfolgt eine postalische Zusendung.
Bitte achten Sie auf die Angabe der Zahlungsreferenz und eine fristgerechte Zahlung, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Mit SEPA-Lastschrift geht das einfach und bequem – der offene Betrag wird direkt abgebucht.
Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz an einer Betriebsstätte haben, müssen keinen privaten ORF-Beitrag zahlen. |
Aktuelles
Hinweis zur elektronischen Zustellung (Unternehmensservice-Portal)
Unternehmen sind (sofern keine Ausnahmen gelten) gesetzlich verpflichtet, sich im Unternehmensserviceportal (USP) zu registrieren.
Seit 2020 ist die Registrierung die Grundlage für die elektronische Zustellung von Behördenpost – auch für Vorschreibungen zum ORF-Beitrag. Diese Regelung beruht auf dem E-Government-Gesetz (E-GovG) und dem Zustellgesetz (ZustG). Damit Sie künftig die Vorschreibungen sicher und rechtzeitig erhalten, empfehlen wir, die Registrierung und Aktivierung Ihres USP-Postfachs zu überprüfen.
Benachrichtigung über neue Nachrichten
Bei einer neuen Zustellung erhalten Sie automatisch eine E-Mail von noreply_meinpostkorb@brz.gv.at mit dem Betreff: „Mein Postkorb – Verständigung über die Bereitstellung eines behördlichen Dokuments zur Abholung“.
Bitte prüfen Sie daher:
• ob Ihre E-Mail-Adresse im USP aktuell ist
• und kontrollieren Sie regelmäßig auch den Spam-Ordner.
Hinweis:
Nachrichten im Bereich „Mein Postkorb“ sind 70 Tage abrufbar und werden danach automatisch gelöscht.
| Jetzt registrieren und Daten prüfen: Unternehmensserviceportal (USP) - Informationen und Registrierung unter: www.usp.gv.at oder telefonisch bei der USP-Hotline unter 050 233 733 |