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Informationen für Unternehmen mit Kommunalsteuerzahlung

Zahlungsmöglichkeiten: Bequem und pünktlich zahlen

Sie können den ORF-Beitrag bequem per SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) oder SEPA-Zahlungsanweisung (Erlagschein) bezahlen.

SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung)

Mit der SEPA-Lastschrift zahlen Sie Ihren ORF-Beitrag einfach und automatisch. Sie ersparen sich das Beachten der Zahlungsfrist und eventuelle Spesen.
Über das Formular können Sie:

  • eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) beantragen
  • Ihre Bankverbindung (IBAN) ändern

Wichtig: Wenn Sie innerhalb der Zahlungsfrist auf SEPA-Lastschrift umstellen, wird der offene Betrag gleich automatisch abgebucht. So sparen Sie Zeit und Aufwand.

Ein Widerruf oder eine Kündigung der SEPA-Lastschrift erfolgt immer direkt bei Ihrer Bank.

Jetzt auf SEPA-Lastschrift umsteigen:
SEPA-Formular vollständig ausfüllen, unterschreiben und an die OBS senden:

Download: SEPA-Formular (PDF) 

Kontaktformular

Zahlungsanweisung (Erlagschein)

Die Zustellung erfolgt elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP), da Unternehmen zur Teilnahme verpflichtet sind. Bitte halten Sie Ihre Unternehmensdaten und E-Mail-Adressen aktuell.

Bei Nicht-Erreichbarkeit per USP erfolgt eine postalische Zusendung. 

Bitte achten Sie auf die Angabe der Zahlungsreferenz und eine fristgerechte Zahlung, um Säumniszuschläge zu vermeiden. 

Mit SEPA-Lastschrift geht das einfach und bequem – der offene Betrag wird direkt abgebucht.

Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz an einer Betriebsstätte haben, müssen keinen privaten ORF-Beitrag zahlen.

Damit die private Beitragsnummer ausgenommen werden kann, muss das Unternehmen einen Antrag stellen. Die Beitragspflicht für das Unternehmen bleibt bestehen.

Lesen Sie mehr unter: Private Ausnahmen - Antrag

Aktuelles

Hinweis zur elektronischen Zustellung (Unternehmensservice-Portal)

Logo Unternehmensservice-Portal

Unternehmen sind (sofern keine Ausnahmen gelten) gesetzlich verpflichtet, sich im Unternehmensserviceportal (USP) zu registrieren.

Seit 2020 ist die Registrierung die Grundlage für die elektronische Zustellung von Behördenpost – auch für Vorschreibungen zum ORF-Beitrag. Diese Regelung beruht auf dem E-Government-Gesetz (E-GovG) und dem Zustellgesetz (ZustG). Damit Sie künftig die Vorschreibungen sicher und rechtzeitig erhalten, empfehlen wir, die Registrierung und Aktivierung Ihres USP-Postfachs zu überprüfen.

Benachrichtigung über neue Nachrichten 
Bei einer neuen Zustellung erhalten Sie automatisch eine E-Mail von noreply_meinpostkorb@brz.gv.at mit dem Betreff: „Mein Postkorb – Verständigung über die Bereitstellung eines behördlichen Dokuments zur Abholung“.
Bitte prüfen Sie daher:
• ob Ihre E-Mail-Adresse im USP aktuell ist
• und kontrollieren Sie regelmäßig auch den Spam-Ordner.

Hinweis:
Nachrichten im Bereich „Mein Postkorb“ sind 70 Tage abrufbar und werden danach automatisch gelöscht.

Jetzt registrieren und Daten prüfen:
Unternehmensserviceportal (USP) - Informationen und Registrierung unter: www.usp.gv.at oder 
telefonisch bei der USP-Hotline unter 050 233 733