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Beendigung der Beitragspflicht

Die Bekanntgabe einer Schließung ist nur erforderlich bei Auflösung der letzten Betriebsstätte des Unternehmens.

Die ORF-Beitragspflicht endet:

  • Automatische Beendigung:
    Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des darauffolgenden Jahres, in dem zuletzt Kommunalsteuer entrichtet wurde.

    Beispiel: Sollte Ihr Unternehmen im Jahr 2024 keine Kommunalsteuer entrichtet haben, so besteht im Jahr 2025 keine ORF-Beitrags-Pflicht mehr. 
     
  • Schließungsanzeige:
    Mit Anzeige des Beitragsschuldners endet die Beitragspflicht mit Ablauf des Jahres, in dem die letzte Betriebsstätte aufgegeben wurde.
Hinweis:
Die Schließungsanzeige und Nachweise müssen bis spätestens 15. April des darauffolgenden Kalenderjahres übermittelt werden.

Erforderliche Nachweise

  • Firmenbuchauszug mit Löschvermerk
  • GISA-Auszug mit Gewerbe-Löschung
  • Finanzamtsbestätigung (Formular Verf25) über Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit
  • Nachweis bei freiberuflicher Tätigkeit der Kammer bzw. der Standesvertretung
  • Bestätigung der Abmeldung gesetzliche Unfallversicherung (betrifft nur Land- und Forstwirte)

Nächste Schritte

  1. Ihre Schließungsanzeige wird von uns geprüft
  2. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihre Beitragspflicht angepasst bzw. beendet