Beendigung der Beitragspflicht
Die Bekanntgabe einer Schließung ist nur erforderlich bei Auflösung der letzten Betriebsstätte des Unternehmens.
Die ORF-Beitragspflicht endet:
- Automatische Beendigung:
Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des darauffolgenden Jahres, in dem zuletzt Kommunalsteuer entrichtet wurde.
Beispiel: Sollte Ihr Unternehmen im Jahr 2024 keine Kommunalsteuer entrichtet haben, so besteht im Jahr 2025 keine ORF-Beitrags-Pflicht mehr.
- Schließungsanzeige:
Mit Anzeige des Beitragsschuldners endet die Beitragspflicht mit Ablauf des Jahres, in dem die letzte Betriebsstätte aufgegeben wurde.
| Hinweis: Die Schließungsanzeige und Nachweise müssen bis spätestens 15. April des darauffolgenden Kalenderjahres übermittelt werden. |
Formular
für das Jahr 2023:
Download: Schießungsanzeige 2023 mit Gemeinde-Kennzahl (PDF)
Download: Beilage Ergänzungsblatt 2023 (PDF
ab 2024:
Erforderliche Nachweise
- Firmenbuchauszug mit Löschvermerk
- GISA-Auszug mit Gewerbe-Löschung
- Finanzamtsbestätigung (Formular Verf25) über Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit
- Nachweis bei freiberuflicher Tätigkeit der Kammer bzw. der Standesvertretung
- Bestätigung der Abmeldung gesetzliche Unfallversicherung (betrifft nur Land- und Forstwirte)
Nächste Schritte
- Ihre Schließungsanzeige wird von uns geprüft
- Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihre Beitragspflicht angepasst bzw. beendet