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USP: Elektronische Zustellung

Wichtige Information für Unternehmen zur elektronischen Zustellung über das Unternehmensserviceportal (USP)

Unternehmen, die im USP registriert sind, erhalten Mitteilungen der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) – wie Vorschreibungen oder Zahlungserinnerungen – ausschließlich elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP).

Sobald eine Nachricht im USP bereitsteht, gilt sie als zugestellt – auch dann, wenn sie nicht geöffnet wurde.

Damit Sie keine wichtigen Mitteilungen verpassen:
Das USP informiert automatisch per E-Mail über neue Nachrichten in Ihrem Postkorb. In Einzelfällen kann es zu Problemen bei der Zustellung kommen – etwa durch Spamfilter oder veraltete E-Mail-Adressen.

Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig den USP-Postkorb Ihres Unternehmens und halten Sie die dort hinterlegten Kontaktdaten sowie E-Mail-Adressen aktuell.

Nachrichten im Bereich „Mein Postkorb“ bleiben 70 Tage abrufbar und werden danach automatisch gelöscht.

Weitere Informationen zum Unternehmensserviceportal (USP) finden Sie auf der Website des Bundeskanzleramts: 

Unternehmensserviceportal 

Fragen & Antworten zur E-Zustellung

 

Gesetzliche Grundlage:

Unternehmen in Österreich sind gesetzlich verpflichtet, sich im Unternehmensserviceportal (USP) zu registrieren, da die elektronische Zustellung für sie verpflichtend ist. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das E-Government-Gesetz (1b E-Government-Gesetz), das seit 1. Jänner 2020 in Kraft ist.