USP: Elektronische Zustellung
Wichtige Information für Unternehmen zur elektronischen Zustellung über das Unternehmensserviceportal (USP)
Unternehmen, die im USP registriert sind, erhalten Mitteilungen der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) – wie Vorschreibungen oder Zahlungserinnerungen – ausschließlich elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP).
Sobald eine Nachricht im USP bereitsteht, gilt sie als zugestellt – auch dann, wenn sie nicht geöffnet wurde.
Damit Sie keine wichtigen Mitteilungen verpassen:
Das USP informiert automatisch per E-Mail über neue Nachrichten in Ihrem Postkorb. In Einzelfällen kann es zu Problemen bei der Zustellung kommen – etwa durch Spamfilter oder veraltete E-Mail-Adressen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig den USP-Postkorb Ihres Unternehmens und halten Sie die dort hinterlegten Kontaktdaten sowie E-Mail-Adressen aktuell.
Nachrichten im Bereich „Mein Postkorb“ bleiben 70 Tage abrufbar und werden danach automatisch gelöscht.
Weitere Informationen zum Unternehmensserviceportal (USP) finden Sie auf der Website des Bundeskanzleramts:
Fragen & Antworten zur E-Zustellung
Gesetzliche Grundlage:
Unternehmen in Österreich sind gesetzlich verpflichtet, sich im Unternehmensserviceportal (USP) zu registrieren, da die elektronische Zustellung für sie verpflichtend ist. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das E-Government-Gesetz (1b E-Government-Gesetz), das seit 1. Jänner 2020 in Kraft ist.