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Digitale Vorschreibungen zum ORF-Beitrag – USP-Postfach prüfen

In den nächsten Tagen wird die Vorschreibung zum ORF-Beitrag 2025 versendet. Das ORF-Beitrags Service informiert, worauf jetzt zu achten ist.

Elektronische Zustellung über das USP

Vorschreibungen und Zahlungserinnerungen zum ORF-Beitrag werden elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP) zugestellt – ebenso wie Schreiben der Wirtschaftskammer oder der Sozialversicherungsträger.
Diese Regelung basiert auf dem E-Government-Gesetz (E-GovG) und dem Zustellgesetz (ZustG) und ermöglicht eine sichere und nachvollziehbare Zustellung.

Wer sein digitales USP-Postfach nicht regelmäßig prüft, riskiert Mahn- oder Inkasso-Spesen.

Das ORF-Beitrags Service erhält derzeit Rückmeldungen von Unternehmen, die angeben, keine Vorschreibung oder Zahlungserinnerungen erhalten zu haben.
Sowohl die Vorschreibung 2024 als auch die Zahlungserinnerungen wurden von der OBS elektronisch über das USP bereitgestellt, jedoch offenbar nicht abgerufen.
Einige Unternehmen bemerkten daher erst durch das Inkassoschreiben per Post, dass die Vorschreibung noch offen war.

Hinweis zur Zustellung und Aufbewahrung im USP

Nachrichten im USP-Bereich „Mein Postkorb“ sind 70 Tage abrufbar und werden anschließend automatisch gelöscht. Die Zustellung gilt als erfolgt, sobald das Schreiben im USP bereitsteht – unabhängig davon, ob es geöffnet wurde.

Bei einer neuen Nachricht informiert das USP automatisch per E-Mail. 
Absender: noreply_meinpostkorb(at)brz.gv.at / Betreff: „Neue Zustellung im Unternehmensserviceportal (USP)“

Tipps zur Nutzung des USP-Postfaches

  • USP-Postfach aktivieren und erreichbar halten
  • gültige E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen hinterlegen
  • das USP-Postfach mindestens einmal pro Woche prüfen
  • Spam-Ordner regelmäßig kontrollieren
  • Kontaktdaten im USP aktuell halten

Ist mein Unternehmen im USP registriert?

Viele Unternehmen sind bereits automatisch registriert (z. B. über FinanzOnline, Firmenbuch oder Gewerbeanmeldung). Zur vollständigen Aktivierung wird ein Freischaltcode per Post an die Geschäftsführung gesendet, der innerhalb von 28 Tagen eingegeben werden muss. Erst danach ist das USP-Postfach nutzbar.

Wo erhalte ich Unterstützung?


USP Service Center – Informationen zur Registrierung und Aktivierung:
E-Mail:   info(at)usp.gv.at
Internet:  https://usp.gv.at
 

OBS Key-Account Management – Informationen zur Vorschreibung oder Zahlung:
Internet:  https://obs.at/unternehmen