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ORF-Beitrag & Zahlung

Vorschreibung, Zahlungserinnerung, Säumniszuschlag

Bei Zahlung per Erlagschein erhalten Sie Ihre Vorschreibung per Post oder E-Mail. 


Hinweis:
Wenn Sie mit Erlagschein zahlen, erhalten Sie Ihre Vorschreibung für das Kalenderjahr per Post oder E-Mail, die innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist.

Geben Sie die 12-stellige Zahlungsreferenz immer korrekt an, damit Ihre Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann. Das gilt auch für Online-Zahlungen mit der Banking-App.
Der QR-Code auf dem Erlagschein kann für Online-Banking genutzt werden – alle wichtigen Daten wie IBAN, Beitragsnummer und Zahlungsreferenz werden automatisch übernommen.

Bankverbindung der OBS: ORF-Beitrags Service GmbH / AT67 3100 0004 0401 1011

Mit SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) erhalten Sie keine Vorschreibung. Der Kontoauszug dient als Nachweis der Zahlung des ORF-Beitrags. 

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Es kann vorkommen, dass im Alltag eine Zahlung übersehen oder eine Frist versehentlich nicht eingehalten wird. Sie erhalten eine Zahlungs-Erinnerung, weil offene Forderungen bisher nicht bzw. nicht vollständig bezahlt wurden. 


Hinweis:
Bitte zahlen Sie den offenen Betrag innerhalb von 14 Tagen mit der angefügter Zahlungsanweisung (Erlagschein) ein. 
Eine pünktliche Zahlung, zum Beispiel mit einer SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung), vermeidet den Säumniszuschlag.

Erfolgte auf die Vorschreibung und Zahlungserinnerung keine (vollständige und fristgerechte) Zahlung, erhalten Sie eine 2. Zahlungserinnerung / letzte Mahnung.  Die letzte Mahnung setzt sich aus der offenen Forderung, einem Säumniszuschlag und gegebenenfalls einer Bankgebühr zusammen.


Hinweis:
Bei der 2. Zahlungserinnerung liegt ein Rückstandsausweis bei. Ein Rückstandsausweis ist eine behördliche Urkunde und stellt einen Exekutionstitel dar. Er bildet die Grundlage für das gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekution). Die OBS ist nach § 12 Abs. 2 ORF-Beitrags Gesetz 2024 berechtigt Rückstandsausweise auszustellen.

Haben Sie eine letzte Mahnung erhalten, zahlen Sie den offenen Betrag innerhalb von 14 Tagen ein, um weitere Kosten zu vermeiden. Werden offene Forderung nicht bis zur angegebenen Frist begleichen, entstehen weitere Kosten, wie etwa Anwalts- und Gerichtskosten. Im äußersten Fall können rechtliche Schritte bis zur Exekution (Pfändung/Lohnpfändung) folgen.

Säumniszuschlag:
Ein Säumniszuschlag von 10 % der offenen Forderung, höchstens 18,36 Euro, entsteht durch die nicht fristgerechte Zahlung. Dieser wird automatisiert vorgeschrieben (§ 17 Abs. 1 ORF-Beitrags-Gesetz 2024).

Bankgebühren:
Sollte bei Zahlung mit SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) eine Abbuchung fehlschlagen, werden Bankgebühren fällig. Diese verrechnet die OBS weiter. 
Bei den Bankgebühren handelt es sich um Spesen, die von der Bank verrechnet werden. Diese entstehen nur dann, wenn trotz erteiltem SEPA-Lastschriftmandat (Einzieher) keine Abbuchung vom Konto durchgeführt werden kann.

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an das OBS-Serviceteam. Wir prüfen Ihr Anliegen gerne gemeinsam mit Ihnen.

Telefon: 050 200 800 (Montag bis Freitag von 7.00 bis 19.00 Uhr, außer feiertags)
E-Mail:mahnung(at)obs.at
Post:ORF-Beitrags Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien
Online:Kontaktformular


Tipp:
Bitte halten Sie ihre Beitragsnummer bereit. Die Beitragsnummer finden Sie auf der Vorschreibung, der Zahlungsanweisung (Erlagschein), der Zahlungserinnerung oder in der Transaktionszeile des Kontoauszugs.