ORF-Beitrag & Zahlung
Vorschreibung, Zahlungserinnerung, Säumniszuschlag
Bei Zahlung per Erlagschein erhalten Sie Ihre Vorschreibung per Post oder E-Mail.
Bankverbindung der OBS: ORF-Beitrags Service GmbH / AT67 3100 0004 0401 1011 |
Mit SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) erhalten Sie keine Vorschreibung. Der Kontoauszug dient als Nachweis der Zahlung des ORF-Beitrags.
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Es kann vorkommen, dass im Alltag eine Zahlung übersehen oder eine Frist versehentlich nicht eingehalten wird. Sie erhalten eine Zahlungs-Erinnerung, weil offene Forderungen bisher nicht bzw. nicht vollständig bezahlt wurden.
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Erfolgte auf die Vorschreibung und Zahlungserinnerung keine (vollständige und fristgerechte) Zahlung, erhalten Sie eine 2. Zahlungserinnerung / letzte Mahnung. Die letzte Mahnung setzt sich aus der offenen Forderung, einem Säumniszuschlag und gegebenenfalls einer Bankgebühr zusammen.
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| Säumniszuschlag: Ein Säumniszuschlag von 10 % der offenen Forderung, höchstens 18,36 Euro, entsteht durch die nicht fristgerechte Zahlung. Dieser wird automatisiert vorgeschrieben (§ 17 Abs. 1 ORF-Beitrags-Gesetz 2024). Bankgebühren: Sollte bei Zahlung mit SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) eine Abbuchung fehlschlagen, werden Bankgebühren fällig. Diese verrechnet die OBS weiter. Bei den Bankgebühren handelt es sich um Spesen, die von der Bank verrechnet werden. Diese entstehen nur dann, wenn trotz erteiltem SEPA-Lastschriftmandat (Einzieher) keine Abbuchung vom Konto durchgeführt werden kann. |
Bitte wenden Sie sich frühzeitig an das OBS-Serviceteam. Wir prüfen Ihr Anliegen gerne gemeinsam mit Ihnen.
| Telefon: | 050 200 800 (Montag bis Freitag von 7.00 bis 19.00 Uhr, außer feiertags) |
| E-Mail: | mahnung(at)obs.at |
| Post: | ORF-Beitrags Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien |
| Online: | Kontaktformular |
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