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Ich ziehe um oder meine Daten ändern sich

Auf dieser Seite erklären wir:

  • wann eine Meldung beim Meldeamt reicht
  • wann Sie zusätzlich die OBS informieren müssen
  • wann Sie selbst etwas melden müssen

Wann eine Meldung beim Meldeamt reicht

OBS erhält diese Änderungen automatisch

Melden Sie Ihren neuen Wohnsitz beim Meldeamt.

Die OBS erhält diese Information automatisch im nächsten Monat.

Sie müssen die OBS nicht extra informieren.

Die Adresse für Ihre Vorschreibung wird von uns geändert. 

Schreiben Sie uns in diesen Fällen bitte zusätzlich:

  • An Ihrer neuen Adresse bezahlt schon jemand den ORF-Beitrag.

    Dann prüfen wir das für Sie.
     
  • Sie haben an der alten Adresse eine aktuelle Befreiung.

    Melden Sie die neue Adresse bitte auch zusätzlich an uns. 
     
  • Neue Zählpunktnummer für Strom
    Bei einem Umzug bekommen Sie eine neue Zählpunktnummer.

    Die Zählpunktnummer steht auf Ihrer Strom-Rechnung.

    Bitte melden Sie die neue Zählpunktnummer der OBS.

Melden Sie Ihren neuen Namen beim Meldeamt.

Die OBS erhält diese Information automatisch im nächsten Monat.

Sie müssen die OBS nicht extra informieren.

Der Name für Ihre Vorschreibung wird von uns geändert. 

Melden Sie Ihren Hauptwohnsitz beim Meldeamt ab.

Die OBS bekommt diese Information automatisch im nächsten Monat.

Dann endet Ihre Beitragspflicht für den ORF-Beitrag.

Melden Sie Ihren Hauptwohnsitz beim Meldeamt ab.

Die OBS bekommt diese Information automatisch im nächsten Monat.

Dann endet Ihre Beitragspflicht für den ORF-Beitrag.

Melden Sie Ihren Hauptwohnsitz beim Meldeamt ab.

Die OBS bekommt diese Information automatisch im nächsten Monat.

Dann endet Ihre Beitragspflicht für den ORF-Beitrag.

 

Bei welchen Änderungen Sie zusätzlich die OBS informieren müssen

Änderung direkt bei der OBS

Sie ziehen zum Beispiel zu Ihrem Partner / Ihrer Partnerin. 

Es besteht bereits eine ORF-Beitrags-Nummer für diese Adresse. 

Pro Adresse muss der ORF-Beitrag nur einmal bezahlt werden.

Schreiben Sie uns bitte. 

Dann prüfen wir Ihre Situation.

Unser herzliches Beileid. 

Bitte schicken Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde. 

Eine Sterbeurkunde ist ein offizielles Dokument.

Dieses Dokument bestätigt den Tod einer Person.

Nach einem Todesfall kann noch Geld offen sein.

Zum Beispiel:

ein Guthaben

Dann dürfen wir das Geld nur an die Erben auszahlen.

Dafür brauchen wir eine Einantworturkunde 

Die Einantwortungsurkunde zeigt:

wer das Geld bekommen darf.

SEPA-Lastschrift bedeutet:

Der ORF-Beitrag wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

Sie müssen nichts überweisen.

Sie unterschreiben dafür ein Formular.

Dieses Formular heißt SEPA-Lastschrift-Mandat.

Danach erfolgt die Zahlung automatisch zum Termin.

Auf SEPA-Lastschrift umstellen

Mit der SEPA-Lastschrift zahlen Sie automatisch.

Sie können wählen:

  • zwei Teilbeträge pro Jahr
  • sechs Teilbeträge pro Jahr
  • ein Betrag pro Jahr

Wie richte ich eine Abbuchung ein?

  1. Herunterladen

    Download: SEPA-Formular (PDF) 

  2. Ausfüllen
    Bitte achten Sie darauf, dass alle Felder vollständig ausgefüllt sind.
     
  3. Antrag unterschreiben
    Unterschreiben Sie das Formular
     
  4. Senden
    Senden Sie das Formular an die OBS
     

So können Sie das Formular senden:

Post
ORF-Beitrags Service GmbH
Postfach 1000
1051 Wien

Online
Foto oder Scan hochladen unter
https://OBS.at/kontakt

E-Mail
Foto oder Scan senden an
service@obs.at
Betreff: SEPA-Mandat

Upload
SEPA-Formular hochladen

Wichtig

Stellen Sie innerhalb der Zahlungsfrist um.

Dann wird der offene Betrag automatisch abgebucht.

Alle weiteren Zahlungen erfolgen automatisch.

Bitte informieren Sie uns bei wichtigen Änderungen.

Beispiel 1: Sie haben einen neuen Job gefunden

Sie sind nicht mehr arbeitslos.

Sie bekommen keine Unterstützung mehr vom Staat.

Dann kann Ihr Anspruch auf Unterstützung wegfallen.

Mehr unter Anspruch auf Unterstützung

https://OBS.at/leichter-lesen-neu/anspruch-auf-unterstuetzung (Link)

Beispiel 2: Neue Haushaltsmitglieder

Eine Person zieht in Ihren Haushalt ein

oder

eine Person zieht weg.

Dann ändert sich die Anzahl der Personen im Haushalt. 

Das Einkommen für den Haushalt muss neu geprüft werden. 

Mehr unter: Einkommen im Haushalt einfach erklärt

https://OBS.at/leichter-lesen-neu/einkommen-haushalt (Link)

 

 

Bei einem Umzug bekommen Sie eine neue Zählpunktnummer.

Melden Sie bitte Ihre neue Zählpunktnummer an die OBS.

Die Zählpunktnummer ist wichtig für:

  • den Strom-Sozialtarif
    Das bedeutet: ein günstigerer Strom-Preis
     
  • die EAG-Kostenbefreiung
    Das bedeutet: Sie zahlen weniger Strom-Netzkosten

Ohne Zählpunktnummer ist keine Unterstützung möglich.

Die OBS gibt Ihre Zählpunktnummer weiter.

Die Zählpunktnummer geht an Ihren Strom-Lieferanten.

Oder an Ihren Netzbetreiber.

 

Sie benötigen Hilfe?

Wir helfen Ihnen gerne

Sie haben Fragen zum ORF‑Beitrag oder brauchen Hilfe bei einem Antrag?

Die OBS hilft Ihnen gerne.

Telefonisch

Sie können uns anrufen.

Telefonnummer österreichweit: 050 200 800

Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr.

Bitte halten Sie Ihre Beitragsnummer bereit.

So können wir Ihnen schneller helfen.

Über das Kontaktformular

Sie können uns auch schreiben.

Nutzen Sie dafür das Kontaktformular unter: https://OBS.at/kontakt

Schreiben Sie, was Sie von uns benötigen.

Sie bekommen eine Antwort per E‑Mail.

Bitte halten Sie Ihre Beitragsnummer bereit.

Per E-Mail

Schreiben Sie uns ein E-Mail oder senden Sie uns Unterlagen an diese Adresse:

service@obs.at

Per Post

Schreiben Sie uns einen Brief oder senden Sie uns Unterlagen an diese Adresse:

ORF-Beitrags Service GmbH

Postfach 1000

1051 Wien

Persönlicher Kundendienst

Wir beraten Sie gerne persönlich:

ORF‑Beitrags Service GmbH

Faulmanngasse 4

1040 Wien

Informationen in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS)

Informationen zum ORF‑Beitrag gibt es auch in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS).

Diese Informationen finden Sie unter: https://OBS.at/kontakt/oegs-erklaervideos

Dort werden wichtige Themen in Videos erklärt, zum Beispiel:

  • ORF‑Beitrag

  • Befreiung

  • Antrag stellen