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Habe ich Anspruch auf Unterstützung?

Auf dieser Seite erklären wir:

  • die allgemeinen Voraussetzungen
  • welche Unterstützungen von uns geprüft werden
  • Anspruchsgruppen und notwendige Unterlagen

Allgemeine Voraussetzungen

  1. Sie gehören zu einer Anspruchsgruppe.
     
  2. Ihr Einkommen im Haushalt ist niedrig genug.

    Eine Ausnahme gilt: Bei Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung.

    Dann prüfen wir das Einkommen nicht.

    Mehr unter: Einkommen im Haushalt einfach erklärt 
    https://OBS.at/leichter-lesen/einkommen-haushalt (Link)
     
  3. Sie sind mindestens 18 Jahre alt
     
  4. Die Adresse am Antrag ist Ihr Hauptwohnsitz

Wenn Sie einen Antrag stellen, prüfen wir automatisch:

Ein Formular für alles

Sie zahlen keinen ORF-Beitrag mehr.

Auch die Landesabgabe entfällt.

Mehr unter ORF-Beitrag verstehen

https://OBS.at/leichter-lesen/orf-beitrag-verstehen (Link)

Ihr Strom wird günstiger.

Wichtig:

Wenn Sie eine ORF-Befreiung bekommen, prüfen wir den Strom-Sozialtarif automatisch für Sie.

Sie müssen keinen eigenen Antrag stellen.

Ihr Strom-Lieferant bekommt die Informationen von uns.

Sie müssen nichts weiter tun.

Mehr unter Strom-Unterstützungen verstehen

https://OBS.at/leichter-lesen/strom-unterstuetzungen (Link)

Sie müssen bestimmte Förderkosten nicht zahlen.

Das bedeutet, Sie zahlen weniger Netzkosten beim Strom.

Auch diese Befreiung prüfen wir automatisch.

Ihr Strom-Netzbetreiber bekommt die Informationen von uns.

Sie müssen nichts weiter tun.

Mehr unter Strom-Unterstützungen verstehen

https://OBS.at/leichter-lesen/strom-unterstuetzungen (Link)

Sie können einen Zuschuss zu Ihren Telefonkosten bekommen.

Sie erhalten von uns einen Bescheid  / Gutschein. 

Diesen müssen Sie bei Ihrem Telefonanbieter einlösen.

Mehr unter Telefon-Zuschuss verstehen

https://OBS.at/leichter-lesen/telefon-zuschuss (Link)

Anspruchsgruppen und notwendige Unterlagen

Sie können Unterstützung bekommen, wenn Sie zu einer Anspruchsgruppe gehören.

Für einen Antrag brauchen wir einige Unterlagen.

Diese Unterlagen heißen Nachweise.

Ein Nachweis ist ein Dokument.

Das bestätigt Ihre Angaben. 

Bitte schicken Sie uns:

  • Nachweise Ihrer Anspruchsgruppe 

    Zum Beispiel: AMS-Bescheid

Bitte schicken Sie uns auch: 

  • Einkommens-Nachweise von Ihnen
  • Einkommens-Nachweise von allen Personen in Ihrem Haushalt.

Sie bekommen Geld vom AMS.

Dann können Sie Unterstützung bekommen.

Bitte schicken Sie: AMS-Bescheid oder Taggeld-Bestätigung

Gehörlos

Sie hören nichts.

Dann können Sie Unterstützung bekommen.

Das Einkommen prüfen wir nicht.

Bitte schicken Sie: Behinderten-Ausweis oder ärztliches Attest

Schwere Hörbehinderung

Sie hören sehr wenig.

Dann können Sie Unterstützung bekommen.

Das Einkommen prüfen wir nicht.

Bitte schicken Sie: Behinderten-Ausweis oder ärztliches Attest

Sie betreuen ein kleines Kind.

Sie bekommen eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld.

Dann können Sie Unterstützung bekommen.

Bitte schicken Sie Unterlagen, dass Sie Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld bekommen.
Sie bekommen den Nachweis bei 
FinanzOnline (Link) oder bei der 
Österreichischen Gebietskrankenkasse (ÖGK) (Link)

Lehrling ab 18 Jahren

Sie machen eine Lehre.

Sie sind mindestens 18 Jahre alt.

Dann können Sie Unterstützung bekommen.

Bitte schicken Sie uns in Kopie: Lehrvertrag und Nachweis über Lehrlings-Einkommen

Zum Beispiel:

  • Grundversorgung
  • Rezeptgebühren-Befreiung
  • Zivildienst-Entschädigung

Dann können Sie Unterstützung bekommen.

Bitte schicken Sie uns in Kopie: Nachweis über diese Unterstützung

Sie bekommen Mindestsicherung.

Oder Sie bekommen Sozialhilfe.

Dann können Sie Unterstützung bekommen.

Bitte schicken Sie uns in Kopie: aktuellen Bescheid

Sie bekommen eine Pension.

Dann können Sie Unterstützung bekommen.

Bitte schicken Sie uns in Kopie: Pensions-Bescheid oder Kontoauszug mit Zahlung

Sie brauchen Hilfe im Alltag.

Dann bekommen Sie Pflegegeld.

Dann können Sie Unterstützung bekommen.

Bitte schicken Sie uns in Kopie: Pflegegeld-Bescheid

Sie studieren.

Sie bekommen Studienbeihilfe.

Dann können Sie Unterstützung bekommen.

Wichtig: Mit Studienbeihilfe gibt es keinen Strom-Sozialtarif.

Bitte schicken Sie uns in Kopie: Nachweis über Studienbeihilfe

Sie besuchen eine Schule.

Sie bekommen Schülerbeihilfe.

Dann können Sie Unterstützung bekommen.

Bitte schicken Sie uns in Kopie: Nachweis über Schülerbeihilfe

Es hat sich etwas bei Ihnen geändert:

Diese Änderung müssen Sie uns schreiben.

Es kann sein, dass Sie wieder den ORF-Beitrag zahlen müssen.

Zum Beispiel: 

Wenn alle in Ihrem Haushalt gemeinsam zu viel Einkommen haben.

Wenn Sie nicht mehr zu einer bestimmten Gruppe gehören.

 

Sie benötigen Hilfe?

Wir helfen Ihnen gerne

Sie haben Fragen zum ORF‑Beitrag oder brauchen Hilfe bei einem Antrag?

Die OBS hilft Ihnen gerne.

Telefonisch

Sie können uns anrufen.

Telefonnummer österreichweit: 050 200 800

Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr.

Bitte halten Sie Ihre Beitragsnummer bereit.

So können wir Ihnen schneller helfen.

Über das Kontaktformular

Sie können uns auch schreiben.

Nutzen Sie dafür das Kontaktformular unter: https://OBS.at/kontakt

Schreiben Sie, was Sie von uns benötigen.

Sie bekommen eine Antwort per E‑Mail.

Bitte halten Sie Ihre Beitragsnummer bereit.

Per E-Mail

Schreiben Sie uns ein E-Mail oder senden Sie uns Unterlagen an diese Adresse:

service@obs.at

Per Post

Schreiben Sie uns einen Brief oder senden Sie uns Unterlagen an diese Adresse:

ORF-Beitrags Service GmbH

Postfach 1000

1051 Wien

Persönlicher Kundendienst

Wir beraten Sie gerne persönlich:

ORF‑Beitrags Service GmbH

Faulmanngasse 4

1040 Wien

Informationen in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS)

Informationen zum ORF‑Beitrag gibt es auch in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS).

Diese Informationen finden Sie unter: https://OBS.at/kontakt/oegs-erklaervideos

Dort werden wichtige Themen in Videos erklärt, zum Beispiel:

  • ORF‑Beitrag

  • Befreiung

  • Antrag stellen