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ORF-Beitrag verstehen

Auf dieser Seite erklären wir:

  • wer die OBS ist
  • was der ORF-Beitrag ist
  • wer den ORF-Beitrag zahlen muss
  • was Hauptwohnsitz bedeutet
  • was Landesabgabe bedeutet

Wer ist die OBS - ORF-Beitrags Service GmbH

Die ORF-Beitrags Service GmbH heißt kurz OBS.

Die OBS hebt den ORF-Beitrag ein. Das steht so im Gesetz.

Das bedeutet: Sie zahlen den ORF-Beitrag an die OBS.

Was ist der ORF-Beitrag?

Der ORF-Beitrag ist eine gesetzliche Abgabe.

Mit diesem Beitrag wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Österreich finanziert.

Zum Beispiel:

  • Fernsehen  
  • Radio  
  • Online-Informationen  

Wer muss den ORF-Beitrag zahlen?

Die Regel ist:

Sie müssen den ORF-Beitrag zahlen, wenn:

  • An einer Adresse wohnt mindestens eine Person, die über 18 Jahre alt ist.
  • Diese Person hat dort den Hauptwohnsitz.

Hinweis:

  • Für einen Hauptwohnsitz muss man nur einmal zahlen.
  • Auch dann, wenn mehrere Personen dort wohnen.
  • Eine Person zahlt für alle.

Die OBS bekommt diese Informationen aus dem Zentralen Melderegister.
Dort stehen die Daten zu Ihrem Wohnsitz.

Zahlt an Ihrer Adresse schon jemand den ORF-Beitrag?

Dann müssen Sie nicht noch einmal zahlen.

Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei der OBS.

Sie müssen auch nicht zahlen, wenn Sie eine Befreiung haben.

Landesabgabe erklärt

Die Landesabgabe zahlen Sie gemeinsam mit dem ORF-Beitrag in:

Burgenland, Steiermark, Kärnten und Tirol haben so eine Landesabgabe. 

Keine Landesabgabe gibt es in: Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg

Diese Abgabe ist ein weiterer Teil der Vorschreibung.

Die Landesabgabe wird von Ihrem Bundesland gesetzlich festgelegt.

Die Höhe kann je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Wenn Sie eine ORF-Beitragsbefreiung bekommen, müssen Sie auch die Landesabgabe nicht zahlen.

Sie müssen dafür keinen eigenen Antrag stellen.

Die Befreiung gilt automatisch.

Hauptwohnsitz erklärt

Die Wohnung oder das Haus, in dem Sie die meiste Zeit wohnen.

Dort sind Sie beim Meldeamt gemeldet.

ORF-Beitrag:

Sie sind über 18 Jahre alt?

Dann gilt für diesen Hauptwohnsitz der ORF-Beitrag.

Das bedeutet: Sie oder eine andere Person müssen den ORF-Beitrag zahlen.

Wichtig: 

  • Für einen Hauptwohnsitz muss man nur einmal zahlen.
  • Auch dann, wenn mehrere Personen dort wohnen.
  • Eine Person zahlt für alle.

Nebenwohnsitz erklärt

Das kann eine zweite Wohnung sein.

Dort wohnen Sie nicht die meiste Zeit. 

Für einen Nebenwohnsitz müssen Sie keinen eigenen ORF-Beitrag zahlen.

Der ORF-Beitrag gilt nur für den Hauptwohnsitz.

Einen Telefon-Zuschuss können Sie aber auch am Nebenwohnsitz bekommen. 

Mehr unter: Telefon-Zuschuss verstehen
https://www.obs.at/leichter-lesen/telefon-zuschuss (Link)

Wenn Sie unsicher sind, welche Adresse Ihr Hauptwohnsitz ist, fragen Sie bitte beim Meldeamt nach.

Oder kontaktieren Sie die OBS.

Warum ist die OBS eine Behörde?

Die OBS ist ein beliehenes Unternehmen.

Das bedeutet:

  • Die OBS hat eine besondere Aufgabe vom Staat bekommen.
  • Deshalb darf die OBS auch den Bundesadler verwenden.

Sie benötigen Hilfe?

Wir helfen Ihnen gerne

Sie haben Fragen zum ORF‑Beitrag oder brauchen Hilfe bei einem Antrag?

Die OBS hilft Ihnen gerne.

Telefonisch

Sie können uns anrufen.

Telefonnummer österreichweit: 050 200 800

Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr.

Bitte halten Sie Ihre Beitragsnummer bereit.

So können wir Ihnen schneller helfen.

Über das Kontaktformular

Sie können uns auch schreiben.

Nutzen Sie dafür das Kontaktformular unter: https://OBS.at/kontakt

Schreiben Sie, was Sie von uns benötigen.

Sie bekommen eine Antwort per E‑Mail.

Bitte halten Sie Ihre Beitragsnummer bereit.

Per E-Mail

Schreiben Sie uns ein E-Mail oder senden Sie uns Unterlagen an diese Adresse:

service@obs.at

Per Post

Schreiben Sie uns einen Brief oder senden Sie uns Unterlagen an diese Adresse:

ORF-Beitrags Service GmbH

Postfach 1000

1051 Wien

Persönlicher Kundendienst

Wir beraten Sie gerne persönlich:

ORF‑Beitrags Service GmbH

Faulmanngasse 4

1040 Wien

Informationen in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS)

Informationen zum ORF‑Beitrag gibt es auch in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS).

Diese Informationen finden Sie unter: https://OBS.at/kontakt/oegs-erklaervideos

Dort werden wichtige Themen in Videos erklärt, zum Beispiel:

  • ORF‑Beitrag

  • Befreiung

  • Antrag stellen