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Ich habe ein Schreiben bekommen

Auf dieser Seite erklären wir

  • Welche Schreiben gibt es?
  • Was ist eine Vorschreibung?
  • Was ist eine Zahlungserinnerung?
  • Was ist ein Bescheid?
  • Warum bekomme ich eine Vorschreibung?
  • Was müssen Sie jetzt tun?
  • Wo finde ich meine Beitragsnummer?

Was ist eine Vorschreibung?

Eine Vorschreibung informiert Sie über den ORF-Beitrag.

In der Vorschreibung steht:

  • wie viel Sie bezahlen müssen 
  • für welchen Zeitraum Sie bezahlen müssen 
  • bis wann Sie bezahlen müssen 

Bitte bezahlen Sie bis zum Termin im Schreiben.

Warum bekomme ich eine Vorschreibung?

Sie müssen sich nicht selbst für den ORF-Beitrag anmelden.

Die OBS erhält Adressdaten automatisch aus dem Zentralen Melderegister.

Ihre Hauptwohnsitz-Adresse wird automatisch an die OBS übermittelt.

Sobald an einer Adresse mindestens eine Person über 18 Jahre gemeldet ist, kann der ORF-Beitrag anfallen.

Darum kann es sein, dass Sie automatisch eine Vorschreibung bekommen:

Zum Beispiel:

  • wenn Sie neu an einer Adresse gemeldet sind 
  • wenn an der Adresse noch niemand den ORF-Beitrag bezahlt 
  • wenn Informationen fehlen 
  • wenn eine Entscheidung getroffen wurde 

Wenn an Ihrer Adresse schon jemand bezahlt, kontaktieren Sie bitte die OBS.

Dann prüfen wir das für Sie.

Was ist eine Zahlungserinnerung?

Eine Zahlungserinnerung bedeutet: Ein Betrag ist noch offen.

Jede Vorschreibung hat eine Zahlungsfrist.

Das heißt: Sie müssen bis zu diesem Tag zahlen.

Bitte prüfen Sie zuerst, ob Sie schon bezahlt haben.

Haben Sie schon bezahlt, müssen Sie nichts tun.

Haben Sie noch nicht bezahlt, bezahlen Sie bitte den offenen Betrag.

Können Sie gerade nicht bezahlen, kontaktieren Sie bitte die OBS.

Vielleicht können Sie Unterstützung bekommen.

Wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen, kommt die 1. Zahlungserinnerung.

Wenn Sie auch dann nicht zahlen, kommt die 2. Zahlungserinnerung

  • Sie heißt auch Letzte Mahnung.
  • Dazu gehört auch ein Rückstandsausweis.
  • Das ist ein offizielles Papier. Es zeigt: Sie haben noch nicht gezahlt. Damit kann die OBS weitere Schritte einleiten.

Säumniszuschlag

Wenn Sie zu spät zahlen, müssen Sie mehr Geld zahlen.
Das heißt Säumniszuschlag:

  • Der Säumniszuschlag ist 10 % von der offenen Summe.
  • Er ist aber höchstens 18,36 Euro.
  • Der Zuschlag kommt automatisch dazu.

Warum gibt es das?
Wenn Sie zu spät zahlen, macht das mehr Arbeit und zusätzliche Kosten.

Wie vermeiden?

  • rechtzeitig zahlen
  • oder SEPA-Lastschrift verwenden (die OBS darf das Geld direkt von Ihrem Konto abbuchen)

Bankgebühren

Manchmal kann die Bank kein Geld abbuchen.
Zum Beispiel:

  • Auf Ihrem Konto ist nicht genug Geld.
  • Die Bankdaten sind falsch.

Dann verlangt die Bank Gebühren.
Die Bank verrechnet die Gebühren an die OBS.
Die OBS muss diese Gebühren dann an Sie weitergeben.

Rückstandsausweis

Ein Rückstandsausweis ist ein offizielles Papier.
Er liegt bei der 2. Zahlungserinnerung.
Diese heißt auch Letzte Erinnerung.
Darin steht: Sie haben trotz Erinnerung nicht gezahlt.
Mit diesem Papier kann ein Gericht weitere Schritte machen.

Was ist ein Bescheid?

Nach Ihrem Antrag (Formular) bekommen Sie einen Bescheid. 

Ein Bescheid ist eine schriftliche Entscheidung der OBS.

Im Bescheid steht, ob Sie eine Unterstützung bekommen oder nicht.

Im Bescheid steht auch, 

  • ab wann die Entscheidung gilt 
  • wie lange die Entscheidung gilt 

Lesen Sie den Bescheid bitte genau.

Sie müssen meist nichts tun.

Was muss ich jetzt tun?

Das steht in Ihrem Schreiben.

Zum Beispiel:

  • bezahlen  
  • Unterlagen schicken 
  • Zählpunktnummer melden 
  • oder nichts tun 

Wenn Sie unsicher sind: kontaktieren Sie bitte die OBS.

Wo finde ich meine Beitragsnummer?

Was ist die Beitrags-Nummer und wo finde ich Sie?

Die Beitrags-Nummer hat 10 Stellen.

Damit ordnet die ORF-Beitrags-Service (OBS) Ihre Zahlung Ihrer Adresse zu.

Wo finde ich sie?

Auf der Zahlungs-Aufforderung (Erlagschein).

Auf dem Kontoauszug, wenn Sie schon bezahlt haben.

Im Schreiben, das Sie erhalten haben

Sie finden Ihre Beitrags-Nummer nicht?

Schreiben Sie uns eine E-Mail: service(at)obs.at (zur E-Mail)

Sie benötigen Hilfe?

Wir helfen Ihnen gerne

Sie haben Fragen zum ORF‑Beitrag oder brauchen Hilfe bei einem Antrag?

Die OBS hilft Ihnen gerne.

Telefonisch

Sie können uns anrufen.

Telefonnummer österreichweit: 050 200 800

Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr.

Bitte halten Sie Ihre Beitragsnummer bereit.

So können wir Ihnen schneller helfen.

Über das Kontaktformular

Sie können uns auch schreiben.

Nutzen Sie dafür das Kontaktformular unter: https://OBS.at/kontakt

Schreiben Sie, was Sie von uns benötigen.

Sie bekommen eine Antwort per E‑Mail.

Bitte halten Sie Ihre Beitragsnummer bereit.

Per E-Mail

Schreiben Sie uns ein E-Mail oder senden Sie uns Unterlagen an diese Adresse:

service@obs.at

Per Post

Schreiben Sie uns einen Brief oder senden Sie uns Unterlagen an diese Adresse:

ORF-Beitrags Service GmbH

Postfach 1000

1051 Wien

Persönlicher Kundendienst

Wir beraten Sie gerne persönlich:

ORF‑Beitrags Service GmbH

Faulmanngasse 4

1040 Wien

Informationen in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS)

Informationen zum ORF‑Beitrag gibt es auch in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS).

Diese Informationen finden Sie unter: https://OBS.at/kontakt/oegs-erklaervideos

Dort werden wichtige Themen in Videos erklärt, zum Beispiel:

  • ORF‑Beitrag

  • Befreiung

  • Antrag stellen