Strom-Unterstützungen verstehen
Auf dieser Seite erklären wir:
- welche Strom-Unterstützungen es gibt
- was der Strom-Sozialtarif ist
- was die EAG-Kostenbefreiung ist
- was die Zählpunktnummer ist
- wann die Unterstützung gilt
Welche Unterstützungen gibt es?
Es gibt zwei wichtige Unterstützungen beim Strom.
Das sind der Strom-Sozialtarif und die EAG-Kostenbefreiung.
Die OBS prüft beide Unterstützungen automatisch für Sie, wenn Sie einen Antrag stellen.
Sie müssen keinen eigenen Antrag beim Strom-Anbieter stellen.
Beide Unterstützungen gelten nur für Ihren Hauptwohnsitz.
Sie können bei der OBS einen Kombi-Antrag stellen.
Mit einem Antrag prüfen wir mehrere Unterstützungen für Sie.
Zum Beispiel:
- ORF-Beitragsbefreiung und Landesabgaben
- Strom-Sozialtarif
- EAG-Kostenbefreiung
- Zuschuss zum Fernsprechentgelt (Telefon)
Sie müssen nur ein Formular ausfüllen.
Formular: Kombi-Antrag (Link öffnet PDF)
Infoblatt: Allgemeine Informationen zum Kombi-Antrag (Link öffnet PDF)
Was ist der Strom-Sozialtarif?
Der Strom-Sozialtarif ist eine Unterstützung beim Strom-Verbrauch.
Sie zahlen dann weniger für einen Teil Ihres Strom-Verbrauchs.
Das gilt bis zu 2.900 Kilowattstunden Strom pro Jahr.
Den Strom-Sozialtarif bekommen Sie nur, wenn Sie eine ORF-Beitragsbefreiung erhalten.
Wichtig:
Bei Studienbeihilfe gibt es keinen Strom-Sozialtarif.
Die OBS meldet Ihren Anspruch automatisch an Ihren Strom-Lieferanten.
Sie müssen nichts extra tun.
Leben mehr als drei Personen im Haushalt, meldet die OBS die weiteren Personen automatisch weiter.
Dann erhöht sich die jährliche Unterstützung um einen Pauschalbetrag.
Was ist die EAG-Kostenbefreiung?
Die EAG-Kostenbefreiung ist eine Unterstützung bei bestimmten Förderkosten auf Ihrer Strom-Rechnung.
Diese Förderkosten heißen Erneuerbaren-Förderpauschale und Erneuerbaren-Förderbeitrag.
Diese Kosten gehören zu den Netzkosten Ihrer Strom-Rechnung.
Sie müssen diese Förderkosten dann nicht bezahlen.
Diese Befreiung gilt nur für Ihren Hauptwohnsitz.
Die OBS meldet Ihren Anspruch automatisch an Ihren Strom-Netzbetreiber.
Sie müssen nichts extra tun.
Was ist die Zählpunktnummer?
Die Zählpunktnummer ist eine 33-stellige Nummer für Ihren Strom-Anschluss.
Die Nummer beginnt mit AT
Mit dieser Nummer kann Ihr Strom-Anschluss genau erkannt werden.
Die OBS braucht diese Nummer, damit der Strom-Sozialtarif und die EAG-Kostenbefreiung gemeldet werden können.
Die Zählpunktnummer steht auf Ihrer Strom-Rechnung.
Wichtig:
Die Zählpunktnummer muss im Antrag stehen.
Ohne Zählpunktnummer kann der Strom-Sozialtarif nicht gemeldet werden.
Wann gilt der Strom-Sozialtarif?
Der Strom-Sozialtarif gilt nicht sofort nach dem Antrag.
Zuerst prüft die OBS Ihren Antrag.
Danach erhalten Sie einen Bescheid.
Darauf steht ab wann dieser gilt.
Die OBS meldet das automatisch an Ihren Strom-Lieferanten.
Ihr Strom-Lieferant setzt den neuen Preis auf Ihrer Strom-Rechnung um.
Bis die Änderung auf Ihrer Rechnung sichtbar ist, können einige Wochen vergehen.
Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bitte bei Ihrem Strom-Lieferanten nach.
Sie benötigen Hilfe?
Wir helfen Ihnen gerne
Sie haben Fragen zum ORF‑Beitrag oder brauchen Hilfe bei einem Antrag?
Die OBS hilft Ihnen gerne.
Telefonisch
Sie können uns anrufen.
Telefonnummer österreichweit: 050 200 800
Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr.
Bitte halten Sie Ihre Beitragsnummer bereit.
So können wir Ihnen schneller helfen.
Über das Kontaktformular
Sie können uns auch schreiben.
Nutzen Sie dafür das Kontaktformular unter: https://OBS.at/kontakt
Schreiben Sie, was Sie von uns benötigen.
Sie bekommen eine Antwort per E‑Mail.
Bitte halten Sie Ihre Beitragsnummer bereit.
Per E-Mail
Schreiben Sie uns ein E-Mail oder senden Sie uns Unterlagen an diese Adresse:
service@obs.at
Per Post
Schreiben Sie uns einen Brief oder senden Sie uns Unterlagen an diese Adresse:
ORF-Beitrags Service GmbH
Postfach 1000
1051 Wien
Persönlicher Kundendienst
Wir beraten Sie gerne persönlich:
ORF‑Beitrags Service GmbH
Faulmanngasse 4
1040 Wien
Informationen in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS)
Informationen zum ORF‑Beitrag gibt es auch in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS).
Diese Informationen finden Sie unter: https://OBS.at/kontakt/oegs-erklaervideos
Dort werden wichtige Themen in Videos erklärt, zum Beispiel:
ORF‑Beitrag
Befreiung
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