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Antrag stellen - Unterstützung prüfen lassen

Sie können bei der OBS einen Antrag stellen.

Mit einem Antrag prüfen wir mehrere Unterstützungen für Sie.

  • ORF-Beitragsbefreiung und Landesabgaben
  • Strom-Sozialtarif 
  • EAG-Kostenbefreiung 
  • Zuschuss zum Fernsprechentgelt (Telefon)

Sie müssen nur ein Formular ausfüllen.

Formular: Kombi-Antrag 
(Link öffnet PDF)

Infoblatt: Allgemeine Informationen zum Kombi-Antrag 
(Link öffnet PDF)

Jetzt Anspruch prüfen & Antrag online ausfüllen

Wie stelle ich den Antrag?

  1. Antrag vollständig ausfüllen
    Bitte achten Sie darauf, dass alle Felder im Antrag vollständig ausgefüllt sind.
     
  2. Antrag unterschreiben
    Unterschreiben Sie das Formular
     
  3. Unterlagen vorbereiten (scannen / kopieren)
    Alle erforderlichen Unterlagen beilegen.
    Wir haben eine Checkliste für Sie erstellt:

    Checkliste zum Download
    (Link öffnet PDF)

  4. Antrag und Unterlagen übermitteln
    Unterschriebenen Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen absenden.

Download-Formulare (PDF)

Mit diesem Antrag prüfen wir mehrere Unterstützungen gleichzeitig.

Sie müssen nur ein Formular ausfüllen.

Wir prüfen für Sie:

Befreiung vom ORF-Beitrag

Strom-Sozialtarif
Das bedeutet: ein günstigerer Strom-Preis

Telefon-Zuschuss
Das bedeutet: weniger Kosten für Telefon

EAG-Kostenbefreiung
Das bedeutet: ein Teil der Strom-Netzkosten entfällt

Sie können den Antrag auf EAG-Deckelung stellen, wenn Ihr Antrag auf Unterstützung vorher abgelehnt wurde.

Zum Beispiel:

  • kein Anspruch auf ORF-Beitragsbefreiung
  • kein Anspruch auf Telefon-Zuschuss
  • kein Anspruch auf EAG-Kostenbefreiung

Dann prüfen wir die Kosten-Deckelung für Sie.

Die Kosten-Deckelung betrifft einen Teil der Strom-Netzkosten.

Deckelung bedeutet:

Sie zahlen für diese Kosten höchstens 75 Euro pro Jahr.
 

Mit diesem Antrag können Sie von uns prüfen lassen:

  • ob Ihr Haushalt schutzbedürftig ist

    oder

  • ob Ihr Haushalt förderungswürdig  ist

Dann bekommen Sie einen Bescheid.

Ein Bescheid ist eine offizielle Bestätigung.

Dieser Bescheid hilft bei weiteren Unterstützungen.

Zum Beispiel Förderungen Ihrer Gemeinde

Symbol-Bild Antragsformular

Formular: Antrag auf Bescheid gemäß Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) (PDF)   

  • Antrag auf Feststellung als „schutzbedürftiger“ oder „einkommensschwacher“ Haushalt - Niedriges Einkommen (1facher Richtsatz)
  • Antrag auf Feststellung als „förderungswürdiger" Haushalt - Höheres Einkommen (2facher Richtsatz)

Infoblatt: Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) (PDF)   

So können Sie den Antrag an uns schicken.

Per Post:

ORF‑Beitrags Service GmbH
Postfach 1000
1051 Wien

Kontaktformular

https://OBS.at/kontakt

E-Mail:

service(at)obs.at

Was brauche ich für den Antrag?

Für einen Antrag brauchen wir einige Unterlagen.

Diese Unterlagen heißen Nachweise.

Ein Nachweis ist ein Dokument, das Ihre Angaben bestätigt.

Wir brauchen von Ihnen 

  • Nachweise über Ihr Einkommen 
  • Nachweise über das Einkommen der Personen in Ihrem Haushalt 
  • Nachweise über Hilfe vom Staat (falls vorhanden) 

Zum Beispiel:

  • Lohnzettel  
  • Pensions-Nachweis  
  • AMS-Nachweis  
  • Bescheid über Sozialhilfe 
  • Bescheid über Pflegegeld

Bitte schicken Sie keine Originale.

Eine Kopie reicht aus.

Wir brauchen Unterlagen von allen Personen, die mit Ihnen im Haushalt wohnen.

Nur so können wir prüfen, ob ein Anspruch besteht.

Wichtig:

Strom: Die Zählpunktnummer muss im Antrag stehen.

Telefon: Der Anbieter muss im Antrag stehen. 

Mehr unter:

Anspruchsgruppen und notwendige Unterlagen: 
https://www.obs.at/leichter-lesen/anspruch-unterstuetzung (Link)

Einkommen im Haushalt: 
https://OBS.at/leichter-lesen/einkommen-haushalt (Link)

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

Wenn Unterlagen fehlen, melden wir uns bei Ihnen.

Dann können Sie die fehlenden Unterlagen nachschicken.

Danach prüfen wir Ihren Antrag weiter.

Ab wann gilt die Unterstützung?

Die Unterstützung gilt ab dem Zeitpunkt im Bescheid.

Was passiert mit meinen Angaben?

Die OBS verwendet Ihre Angaben nur zur Prüfung Ihres Antrags.

Fehlende Unterlagen fordert die OBS bei Bedarf nach.

Danach erhalten Sie einen Bescheid.

Im Bescheid steht, ob Sie Unterstützung bekommen.

Was passiert nach dem Antrag?

Die OBS prüft Ihren Antrag.

Danach bekommen Sie einen Bescheid.

Im Bescheid steht:

  • ob Sie Unterstützung bekommen 
  • welche Unterstützung Sie erhalten 
  • ab wann die Unterstützung gilt 

Wenn Sie Anspruch auf den Strom-Sozialtarif haben, meldet die OBS diesen Anspruch automatisch an Ihren Strom-Lieferanten.

Wenn Sie Anspruch auf die EAG-Kostenbefreiung haben, meldet die OBS diesen Anspruch automatisch an Ihren Strom-Netzbetreiber.

Sie benötigen Hilfe?

Wir helfen Ihnen gerne

Sie haben Fragen zum ORF‑Beitrag oder brauchen Hilfe bei einem Antrag?

Die OBS hilft Ihnen gerne.

Telefonisch

Sie können uns anrufen.

Telefonnummer österreichweit: 050 200 800

Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr.

Bitte halten Sie Ihre Beitragsnummer bereit.

So können wir Ihnen schneller helfen.

Über das Kontaktformular

Sie können uns auch schreiben.

Nutzen Sie dafür das Kontaktformular unter: https://OBS.at/kontakt

Schreiben Sie, was Sie von uns benötigen.

Sie bekommen eine Antwort per E‑Mail.

Bitte halten Sie Ihre Beitragsnummer bereit.

Per E-Mail

Schreiben Sie uns ein E-Mail oder senden Sie uns Unterlagen an diese Adresse:

service@obs.at

Per Post

Schreiben Sie uns einen Brief oder senden Sie uns Unterlagen an diese Adresse:

ORF-Beitrags Service GmbH

Postfach 1000

1051 Wien

Persönlicher Kundendienst

Wir beraten Sie gerne persönlich:

ORF‑Beitrags Service GmbH

Faulmanngasse 4

1040 Wien

Informationen in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS)

Informationen zum ORF‑Beitrag gibt es auch in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS).

Diese Informationen finden Sie unter: https://OBS.at/kontakt/oegs-erklaervideos

Dort werden wichtige Themen in Videos erklärt, zum Beispiel:

  • ORF‑Beitrag

  • Befreiung

  • Antrag stellen