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Einkommen im Haushalt einfach erklärt

Auf dieser Seite erklären wir:

  • wer zum Haushalt gehört
  • welches Einkommen zählt
  • was nicht als Einkommen zählt
  • wie hoch die Einkommensgrenzen sind
  • warum das Einkommen im Haushalt geprüft wird

Einkommen im Haushalt

Für Unterstützungen zählt nicht nur Ihr eigenes Einkommen.

Das Einkommen aller Personen im Haushalt zählt zusammen.

Das nennt man Haushalts-Netto-Einkommen.

Die OBS prüft:

Ist das Einkommen im Haushalt niedrig genug? 

Für einen Antrag brauchen wir einige Unterlagen.

Diese Unterlagen heißen Nachweise.

Ein Nachweis ist ein Dokument.

Das bestätigt Ihre Angaben. 

Bitte schicken Sie uns: 

  • Einkommens-Nachweise von Ihnen
  • Einkommens-Nachweise von allen Personen in Ihrem Haushalt.

Wer gehört zum Haushalt?

Zum Haushalt gehören alle Personen an Ihrer Adresse. 

Zum Beispiel:

  • Partner oder Partnerin 
  • Kinder  
  • andere erwachsene Personen in der Wohnung 

Alle Unterlagen der Personen werden geprüft.

Einkommensgrenzen

Eine Einkommensgrenze ist ein Betrag. 

Dieser Betrag zeigt:

Wie viel Einkommen ein Haushalt haben darf.

Für eine Person im Haushalt gilt:

höchstens 1.426,87 Euro netto pro Monat

Für zwei Personen im Haushalt gilt:

höchstens 2.251,03 Euro netto pro Monat

Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze.

Zum Beispiel:

Bei drei Personen gilt:

höchstens 2.471,19 Euro netto pro Monat

Wenn Sie unsicher sind: Stellen Sie trotzdem einen Antrag.

Wir prüfen das für Sie.

Welches Einkommen zählt?

Zum Einkommen gehören zum Beispiel:

  • Lohn oder Gehalt 
  • Pension  
  • Arbeitslosengeld  
  • Notstandshilfe  
  • Krankengeld
  • Einkommen aus selbständiger Arbeit 
  • Einkommen aus Vermietung

Wir beraten Sie gerne, welche Zahlungen berücksichtigt werden.

Was zählt nicht als Einkommen?

Manche Zahlungen zählen nicht zum Einkommen.

Zum Beispiel:

  • Familienbeihilfe  
  • Pflegegeld  
  • Grundversorgung

Wir beraten Sie gerne, welche Zahlungen nicht berücksichtigt werden.

Es hat sich so etwas bei Ihnen geändert:

Änderung müssen Sie uns schreiben.

Es kann sein, dass Sie wieder den ORF-Beitrag zahlen müssen.

Beispiel 1:

Das Einkommen im Haushalt ändert sich.

Eine Person zieht ein. 

Eine Person zieht aus.

Beispiel 2: 

Sie bekommen keine Unterstützung vom Staat.

Dann kann die Unterstützung wegfallen. 

Dann müssen Sie wieder den ORF-Beitrag zahlen. 

 

 

 

Sie benötigen Hilfe?

Wir helfen Ihnen gerne

Sie haben Fragen zum ORF‑Beitrag oder brauchen Hilfe bei einem Antrag?

Die OBS hilft Ihnen gerne.

Telefonisch

Sie können uns anrufen.

Telefonnummer österreichweit: 050 200 800

Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr.

Bitte halten Sie Ihre Beitragsnummer bereit.

So können wir Ihnen schneller helfen.

Über das Kontaktformular

Sie können uns auch schreiben.

Nutzen Sie dafür das Kontaktformular unter: https://OBS.at/kontakt

Schreiben Sie, was Sie von uns benötigen.

Sie bekommen eine Antwort per E‑Mail.

Bitte halten Sie Ihre Beitragsnummer bereit.

Per E-Mail

Schreiben Sie uns ein E-Mail oder senden Sie uns Unterlagen an diese Adresse:

service@obs.at

Per Post

Schreiben Sie uns einen Brief oder senden Sie uns Unterlagen an diese Adresse:

ORF-Beitrags Service GmbH

Postfach 1000

1051 Wien

Persönlicher Kundendienst

Wir beraten Sie gerne persönlich:

ORF‑Beitrags Service GmbH

Faulmanngasse 4

1040 Wien

Informationen in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS)

Informationen zum ORF‑Beitrag gibt es auch in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS).

Diese Informationen finden Sie unter: https://OBS.at/kontakt/oegs-erklaervideos

Dort werden wichtige Themen in Videos erklärt, zum Beispiel:

  • ORF‑Beitrag

  • Befreiung

  • Antrag stellen