Einkommen im Haushalt einfach erklärt
Auf dieser Seite erklären wir:
- wer zum Haushalt gehört
- welches Einkommen zählt
- was nicht als Einkommen zählt
- wie hoch die Einkommensgrenzen sind
- warum das Einkommen im Haushalt geprüft wird
Einkommen im Haushalt
Für Unterstützungen zählt nicht nur Ihr eigenes Einkommen.
Das Einkommen aller Personen im Haushalt zählt zusammen.
Das nennt man Haushalts-Netto-Einkommen.
Die OBS prüft:
Ist das Einkommen im Haushalt niedrig genug?
Für einen Antrag brauchen wir einige Unterlagen.
Diese Unterlagen heißen Nachweise.
Ein Nachweis ist ein Dokument.
Das bestätigt Ihre Angaben.
Bitte schicken Sie uns:
- Einkommens-Nachweise von Ihnen
- Einkommens-Nachweise von allen Personen in Ihrem Haushalt.
Wer gehört zum Haushalt?
Zum Haushalt gehören alle Personen an Ihrer Adresse.
Zum Beispiel:
- Partner oder Partnerin
- Kinder
- andere erwachsene Personen in der Wohnung
Alle Unterlagen der Personen werden geprüft.
Einkommensgrenzen
Eine Einkommensgrenze ist ein Betrag.
Dieser Betrag zeigt:
Wie viel Einkommen ein Haushalt haben darf.
Für eine Person im Haushalt gilt:
höchstens 1.426,87 Euro netto pro Monat
Für zwei Personen im Haushalt gilt:
höchstens 2.251,03 Euro netto pro Monat
Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze.
Zum Beispiel:
Bei drei Personen gilt:
höchstens 2.471,19 Euro netto pro Monat
Wenn Sie unsicher sind: Stellen Sie trotzdem einen Antrag.
Wir prüfen das für Sie.
Welches Einkommen zählt?
Zum Einkommen gehören zum Beispiel:
- Lohn oder Gehalt
- Pension
- Arbeitslosengeld
- Notstandshilfe
- Krankengeld
- Einkommen aus selbständiger Arbeit
- Einkommen aus Vermietung
Wir beraten Sie gerne, welche Zahlungen berücksichtigt werden.
Was zählt nicht als Einkommen?
Manche Zahlungen zählen nicht zum Einkommen.
Zum Beispiel:
- Familienbeihilfe
- Pflegegeld
- Grundversorgung
Wir beraten Sie gerne, welche Zahlungen nicht berücksichtigt werden.
Es hat sich so etwas bei Ihnen geändert:
Änderung müssen Sie uns schreiben.
Es kann sein, dass Sie wieder den ORF-Beitrag zahlen müssen.
Beispiel 1:
Das Einkommen im Haushalt ändert sich.
Eine Person zieht ein.
Eine Person zieht aus.
Beispiel 2:
Sie bekommen keine Unterstützung vom Staat.
Dann kann die Unterstützung wegfallen.
Dann müssen Sie wieder den ORF-Beitrag zahlen.
Sie benötigen Hilfe?
Wir helfen Ihnen gerne
Sie haben Fragen zum ORF‑Beitrag oder brauchen Hilfe bei einem Antrag?
Die OBS hilft Ihnen gerne.
Telefonisch
Sie können uns anrufen.
Telefonnummer österreichweit: 050 200 800
Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr.
Bitte halten Sie Ihre Beitragsnummer bereit.
So können wir Ihnen schneller helfen.
Über das Kontaktformular
Sie können uns auch schreiben.
Nutzen Sie dafür das Kontaktformular unter: https://OBS.at/kontakt
Schreiben Sie, was Sie von uns benötigen.
Sie bekommen eine Antwort per E‑Mail.
Bitte halten Sie Ihre Beitragsnummer bereit.
Per E-Mail
Schreiben Sie uns ein E-Mail oder senden Sie uns Unterlagen an diese Adresse:
service@obs.at
Per Post
Schreiben Sie uns einen Brief oder senden Sie uns Unterlagen an diese Adresse:
ORF-Beitrags Service GmbH
Postfach 1000
1051 Wien
Persönlicher Kundendienst
Wir beraten Sie gerne persönlich:
ORF‑Beitrags Service GmbH
Faulmanngasse 4
1040 Wien
Informationen in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS)
Informationen zum ORF‑Beitrag gibt es auch in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS).
Diese Informationen finden Sie unter: https://OBS.at/kontakt/oegs-erklaervideos
Dort werden wichtige Themen in Videos erklärt, zum Beispiel:
ORF‑Beitrag
Befreiung
Antrag stellen