Von der Vorschreibung bis zur Erinnerung – einfach erklärt
Vorschreibung
Die ORF-Beitrags Service GmbH heißt kurz OBS.
Die OBS hebt den ORF-Beitrag ein. Das steht so im Gesetz.
Das bedeutet: Sie zahlen den ORF-Beitrag an die OBS
In manchen Bundesländern sammelt die OBS auch die Landesabgabe. Das macht sie für das Bundesland.
Deshalb bekommen Sie einen Brief (eine Vorschreibung) von der OBS.
In der Vorschreibung steht:
- Wie hoch der ORF-Beitrag ist.
- Und manchmal auch die Landesabgabe.
Viele Menschen sagen dazu Rechnung.
Das ist nicht richtig.
Rechnungen dürfen nur Firmen schicken.
Die OBS ist keine Firma. Sie ist eine Behörde.
Im Gesetz steht das Wort Zahlungsaufforderung.
Wir sagen Vorschreibung, weil das einfacher ist.
Oft verwechseln Menschen die Zahlungsaufforderung mit der Zahlungserinnerung.
So viel zahlen Sie im Jahr:
- Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg: 183,60 Euro
- Burgenland: 238,80 Euro
- Steiermark: 240 Euro
- Kärnten: 238,80 Euro
- Tirol: 220,80 Euro
An jedem Hauptwohnsitz muss 1 Person den ORF-Beitrag zahlen.
Sie haben der Firma OBS keine Person gemeldet?
Dann schreibt die Firma ORF-Beitrags Service einer Person am Hauptwohnsitz einen Brief.
Diese Person kann sich dann anmelden.
Oder diese Person schreibt der Firma ORF-Beitrags Service, wer die richtige Person ist.
Wenn sich niemand anmeldet, bekommen Sie einen Erlagschein.
Für einen Nebenwohnsitz zahlt man keinen ORF-Beitrag.
Das ist der Nebenwohnsitz:
Die Wohnung oder das Haus, in dem Sie nur manchmal wohnen.
Sie haben einen Erlagschein an Ihrem Nebenwohnsitz erhalten?
Bitte melden Sie das der OBS.
Schreiben Sie eine Email: service(at)obs.at (zur E-Mail)
Die Beitrags-Nummer steht hier:
- Auf der Zahlungs-Aufforderung
- Am Erlagschein
- Am Kontoauszug
Die Beitrags-Nummer hat 10 Stellen.
Sie finden Ihre Beitrags-Nummer nicht?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Schreiben Sie uns eine Email: service(at)obs.at (zur E-Mail)
Sie haben keinen Erlagschein erhalten:
Wenn Sie eine Einzugs-Ermächtigung haben bekommen Sie keinen Erlagschein.
Das heißt: Die ORF-Beitrags Service bucht von Ihrem Konto ab.
Zahlungen
Sie können den ORF-Beitrag auf verschiedene Arten bezahlen:
- mit Erlagschein
- mit Online-Überweisung
- mit SEPA-Lastschrift (das heißt: Die OBS darf das Geld direkt von Ihrem Konto abbuchen).
Sie können wählen, wie Sie zahlen möchten:
- den ganzen Betrag auf einmal
- oder in 2 Teilen
- oder in 6 Teilen
Zahlungserinnerung
Jede Vorschreibung hat eine Zahlungsfrist.
Das heißt: Sie müssen bis zu diesem Tag zahlen.
Wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen, kommt die 1. Zahlungserinnerung.
Wenn Sie auch dann nicht zahlen, kommt die 2. Zahlungserinnerung.
- Sie heißt auch Letzte Mahnung.
- Dazu gehört auch ein Rückstandsausweis.
- Das ist ein offizielles Papier. Es zeigt: Sie haben noch nicht gezahlt. Damit kann die OBS weitere Schritte einleiten.
Säumniszuschlag
Wenn Sie zu spät zahlen, müssen Sie mehr Geld zahlen.
Das heißt Säumniszuschlag:
- Der Säumniszuschlag ist 10 % von der offenen Summe.
- Er ist aber höchstens 18,36 Euro.
- Der Zuschlag kommt automatisch dazu.
Warum gibt es das?
Wenn Sie zu spät zahlen, macht das mehr Arbeit und zusätzliche Kosten.
Wie vermeiden?
- rechtzeitig zahlen
- oder SEPA-Lastschrift verwenden (die OBS darf das Geld direkt von Ihrem Konto abbuchen)
Bankgebühren
Manchmal kann die Bank kein Geld abbuchen.
Zum Beispiel:
- Auf Ihrem Konto ist nicht genug Geld.
- Die Bankdaten sind falsch.
Dann verlangt die Bank Gebühren.
Die Bank verrechnet die Gebühren an die OBS.
Die OBS muss diese Gebühren dann an Sie weitergeben.
Rückstandsausweis
Ein Rückstandsausweis ist ein offizielles Papier.
Er liegt bei der 2. Zahlungserinnerung.
Diese heißt auch Letzte Erinnerung.
Darin steht: Sie haben trotz Erinnerung nicht gezahlt.
Mit diesem Papier kann ein Gericht weitere Schritte machen.
Warum ist die OBS eine Behörde?
Die OBS ist ein „beliehenes Unternehmen“.
Das bedeutet:
- Der Staat hat der OBS eine besondere Aufgabe gegeben.
- Die OBS darf offene Forderungen für das Finanzministerium einheben.
- Darum ist die OBS in diesem Bereich eine Behörde.
- Deshalb darf die OBS auch den Bundesadler verwenden.
Kurz gesagt
- Vorschreibung = keine „Rechnung“ (offiziell: Zahlungsaufforderung)
- 1. Zahlungserinnerung = Erinnerung, wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen
- 2. Zahlungserinnerung / Letzte Mahnung = letzte Erinnerung mit Rückstandsausweis
- Säumniszuschlag = zusätzliches Geld bei verspäteter Zahlung, automatisch bei 1. und 2. Zahlungserinnerung
- Bankgebühren = Wenn bei Zahlung mit SEPA-Lastschrift eine Abbuchung nicht funktioniert, werden Bankgebühren verrechnet. Diese berechnet die OBS weiter.
- OBS = Behörde im Auftrag des Staates