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Eine Person am Hauptwohnsitz muss zahlen.

Das ist der Hauptwohnsitz:

Die Wohnung oder das Haus, in dem Sie die meiste Zeit wohnen.

Pro Hauptwohnsitz muss eine Person der Firma ORF-Beitrags Service gemeldet werden.

Diese Person zahlt für alle den ORF-Beitrag.

Dazu müssen Sie nichts tun. 

Die Anmeldung oder Abmeldung passiert automatisch, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz bei der Meldebehörde anmelden oder abmelden.

 

Sie wollen Ihre Daten ändern.

Vielleicht hat sich Ihre Emailadresse geändert.

Vielleicht wollen Sie Ihre Bankdaten ändern.

So erreichen Sie uns:

 

Bei der Änderung brauchen Sie Ihre Beitrags-Nummer.

Diese Beitrags-Nummer steht hier:

  • Auf der Vorschreibung
  • Am Erlagschein
  • Am Kontoauszug

Die Beitrags-Nummer hat 10 Stellen.

Sie finden Ihre Beitrags-Nummer nicht?

Schreiben Sie eine Email: service(at)obs.at (zur E-Mail)

 

Sie sind nicht für den ORF-Beitrag angemeldet?

Die Regel ist:

Eine Person am Hauptwohnsitz muss sich anmelden.

Das gilt auch, wenn Sie keinen Fernseher haben.

Das gilt auch, wenn Sie einen Fernseher ohne Tuner haben.

 

Das ist der Hauptwohnsitz:

Die Wohnung oder das Haus, in dem sie die meiste Zeit wohnen.

Pro Hauptwohnsitz muss eine Person der OBS gemeldet werden.

Diese Person zahlt für alle den ORF-Beitrag.

 

Für einen Nebenwohnsitz muss man nicht ORF-Beitrag zahlen.

Das ist der Nebenwohnsitz:

Die Wohnung oder das Haus, in dem sie nur manchmal wohnen.

 

Sie haben einen Erlagschein bekommen, sind aber nicht für den ORF-Beitrag angemeldet:

An jedem Hauptwohnsitz muss 1 Person den ORF-Beitrag zahlen.

Sie haben der OBS keine Person gemeldet?

Dann schreibt die OBS einer Person am Hauptwohnsitz einen Brief.

 

Diese Person kann sich dann anmelden.

Oder diese Person schreibt der OBS, wer die richtige Person ist.

Wenn sich niemand anmeldet, bekommen Sie einen Erlagschein.

 

Das ist der Hauptwohnsitz:

Die Wohnung oder das Haus, in dem sie die meiste Zeit wohnen.

Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz anmelden.

Das machen Sie beim Gemeindeamt oder beim Bezirksamt.

Wenn Sie umziehen, müssen Sie das dem Gemeindeamt oder dem Bezirksamt melden.

Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie das dem Gemeindeamt oder dem Bezirksamt melden.

 

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.

So erreichen Sie uns: