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Die Beitrags-Nummer steht hier:

  • Auf der Zahlungs-Aufforderung
  • Am Erlagschein
  • Am Kontoauszug

Die Beitrags-Nummer hat 10 Stellen.

Sie finden Ihre Beitrags-Nummer nicht?

Schreiben Sie uns eine Email: service(at)obs.at (zur E-Mail)

 

Dann müssen Sie wieder ORF-Beitrag zahlen:

Es kann sein, dass Sie wieder den ORF-Beitrag zahlen müssen.

Zum Beispiel: Wenn alle in Ihrem Haushalt gemeinsam zu viel Einkommen haben.

Zum Beispiel: Wenn Sie nicht mehr zu einer bestimmten Gruppe gehören.

 

Es hat sich so etwas bei Ihnen geändert:

Dann müssen Sie das der Firma ORF-Beitrags Service melden.

Schreiben Sie uns eine Email: 

 

Diese Menschen können weniger für das Telefonieren bezahlen:

Manche Menschen haben wenig Geld.

Für sie ist telefonieren teuer.

Diese Menschen können einen Antrag abgeben.

Dann zahlen sie weniger für das Telefonieren.

Das schwere Wort dafür heißt: Zuschuss zum Fern-Sprech-Entgelt.

 

Dafür gibt es bestimmte Regeln.

Zum Beispiel muss man zu einer Gruppe gehören, die dieses Geld bekommt:

 

Das bedeutet Haushalts-Netto-Einkommen:

Alle in Ihrem Haushalt gemeinsam dürfen nur ein bestimmtes Einkommen haben.

Das heißt: Haushalts-Netto-Einkommen.

  • Bei einer Person im Haushalt darf man 2026 maximal 1.465,40 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben.
  • Bei zwei Personen im Haushalt darf man maximal 2.311,81 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben.
  • Für jede unterhaltspflichtige Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 226,11 Euro. 3 Personen dürfen also zusammen nicht mehr als 2.537,92 Euro netto im Monat haben.

 

Für diese Telefon-Anbieter können Sie einen Zuschuss oder eine Befreiung bekommen:

Festnetz:

  • A1 Telekom
  • AICALL
  • ASAK Kabelmedien GmbH
  • COSYS DATA
  • fonira Telekom
  • ERICH - Kabel TV-Amstetten
  • Netplanet GmbH

Mobil:

  • A1 Telekom: A1 Handytarife, Bfree Social, bob Sozialanschluss
  • Drei: Sozial
  • HoT: HoT fix sozial
  • Magenta: Klax sozial
  • Spusu: spusu sozial

 

So beantragen Sie den Zuschuss oder eine Befreiung:

Sie bekommen von der Firma ORF-Beitrags Service einen Brief, einen Bescheid und einen Gutschein.

Sie schicken das alles an Ihren Telefon-Anbieter

Sie bekommen den Zuschuss oder die Befreiung für maximal fünf Jahre.

 

Sie müssen der Firma ORF-Beitrags Service diese Unterlagen schicken:

Das ausgefüllte Antragsformular: ORF-Beitrag / Telefon-Zuschuss / EAG-Kostenbefreiung

Sie können den Befreiungsantrag online ausfüllen (Link):

Dann können Sie eine Befreiung zum Telefon erhalten.

Hier kommen Sie zum Befreiungsrechner