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Sie sind gehörlos oder schwer hörbehindert?

Dann können Sie das beantragen:

  • Befreiung vom ORF-Beitrag
  • Zuschuss zum Telefon
  • Kosten-Befreiung für Strom 

Das geht aber nur, wenn Sie nicht zu viel Einkommen haben.

 

Es gibt diese Regel:

Alle in Ihrem Haushalt gemeinsam dürfen nur ein bestimmtes Einkommen haben.

Das heißt: Haushalts-Netto-Einkommen.

  • Bei einer Person im Haushalt darf man 2026 maximal 1.465,40 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben.
  • Bei zwei Personen im Haushalt darf man maximal 2.311,81 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben.
  • Für jede unterhaltspflichtige Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 226,11 Euro. 3 Personen dürfen also zusammen nicht mehr als 2.537,92 Euro netto im Monat haben.

Sie wissen nicht, wie hoch Ihr Haushalts-Netto-Einkommen ist?

Schreiben Sie uns eine Email: service(at)obs.at (zur E-Mail)

 

Sie wollen einen Antrag stellen.

Dann brauchen wir von Ihnen:

  1. Nachweise

    Kopie von dem Behindertenausweis. Im Ausweis muss stehen, dass Sie gehörlos sind.
    Aktuelles Attest vom Facharzt über die Gehörlosigkeit oder über die schwere Hörbehinderung.
     
  2. Ausgefülltes Formular

    Sie können den Befreiungsantrag online ausfüllen (Link):
    Antragsformular: ORF-Beitrag / Telefon-Zuschuss / EAG-Kostenbefreiung (Link)