Sie sind arbeitslos?
Sie können sich trotzdem nicht vom ORF-Beitrag abmelden.
Vielleicht können Sie aber eine Befreiung bekommen.
Dann müssen Sie den ORF-Beitrag nicht zahlen.
Dafür gibt es bestimmte Regeln.
Hier kommen Sie zum Befreiungsrechner
- Befreiungsrechner (Link)
Wann kann ich mich abmelden?
Eine Abmeldung geht nur bei der Meldebehörde.
Das ist möglich, wenn:
- Sie in eine Wohnung oder ein Haus ziehen, wo schon jemand zahlt.
- die Person, die bisher gezahlt hat, gestorben ist.
- Sie ins Ausland ziehen.
Melden Sie Ihren neuen Haupt-Wohnsitz bei Ihrer Meldebehörde.
Das geht im Bezirks- oder Gemeinde-Amt oder online auf oesterreich.gv.at (Link).
Die OBS bekommt die Daten automatisch und ändert dann Ihren Beitrag.
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.
So erreichen Sie uns:
- Kontaktformular (Link)
- service(at)obs.at (zur E-Mail)
- Telefon: 050 200 800 (Montag bis Freitag, 07:00–19:00 Uhr, außer feiertags)
Post: ORF-Beitrags Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien
Fax aus Österreich: 050 200 300
Fax aus dem Ausland: 0043 50 200 300Persönlich: Faulmanngasse 4, 1040 Wien (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr)
Hier finden Sie Ihre Beitrags-Nummer.
- In der Zahlungs-Aufforderung
- Am Erlagschein
- Am Kontoauszug
Die Beitrags-Nummer hat 10 Stellen.
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