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Sie sind arbeitslos?

Sie können sich trotzdem nicht vom ORF-Beitrag abmelden.

Vielleicht können Sie aber eine Befreiung bekommen. 

Dann müssen Sie den ORF-Beitrag nicht zahlen.

Dafür gibt es bestimmte Regeln.

Hier kommen Sie zum Befreiungsrechner

 

Wann kann ich mich abmelden?

Eine Abmeldung geht nur bei der Meldebehörde.

Das ist möglich, wenn:

  • Sie in eine Wohnung oder ein Haus ziehen, wo schon jemand zahlt.
  • die Person, die bisher gezahlt hat, gestorben ist.
  • Sie ins Ausland ziehen.

Melden Sie Ihren neuen Haupt-Wohnsitz bei Ihrer Meldebehörde.
Das geht im Bezirks- oder Gemeinde-Amt oder online auf oesterreich.gv.at (Link).

Die OBS bekommt die Daten automatisch und ändert dann Ihren Beitrag.

 

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.

So erreichen Sie uns:

 

Hier finden Sie Ihre Beitrags-Nummer.

  • In der Zahlungs-Aufforderung
  • Am Erlagschein
  • Am Kontoauszug

Die Beitrags-Nummer hat 10 Stellen.

Sie finden Ihre Beitragsnummer nicht?

Schreiben Sie uns eine Email: