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Hinweis zur elektronischen Zustellung (Unternehmensservice-Portal)

Logo Unternehmensservice-Portal

Unternehmen sind (sofern keine Ausnahmen gelten) gesetzlich verpflichtet, sich im Unternehmensserviceportal (USP) zu registrieren.

Seit 2020 ist die Registrierung die Grundlage für die elektronische Zustellung von Behördenpost – auch für Vorschreibungen zum ORF-Beitrag. Diese Regelung beruht auf dem E-Government-Gesetz (E-GovG) und dem Zustellgesetz (ZustG).
Damit Sie Ihre Vorschreibungen künftig sicher und fristgerecht über das Unternehmensserviceportal (USP) erhalten, empfehlen wir die Registrierung und Aktivierung Ihres USP-Postfachs zu überprüfen.

So funktioniert die Aktivierung
Wenn Ihr Unternehmen bereits bei FinanzOnline oder im elektronischen Rechtsverkehr angemeldet ist, sind Ihre Daten meist schon im USP hinterlegt. Nach Registrierung wird zur Aktivierung und Nutzung des USP ein Freischaltcode per Post an Ihr Unternehmen übermittelt. Erst nach Eingabe dieses Codes ist das USP-Postfach aktiv.

Benachrichtigung über neue Nachrichten
Sie erhalten automatisch eine E-Mail-Benachrichtigung (von: noreply_meinpostkorb@brz.gv.at) mit dem Betreff: „Mein Postkorb - Verständigung über die Bereitstellung eines behördlichen Dokuments zur Abholung“, wenn eine Verschreibung in Ihrem USP-Postkorb einlangt.

Bitte prüfen Sie daher:
• ob Ihre E-Mail-Adresse im USP aktuell ist
• und kontrollieren Sie regelmäßig auch den Spam-Ordner.

Hinweis: Nachrichten im USP-Bereich „Mein Postkorb“ sind 70 Tage abrufbar und werden danach automatisch gelöscht.

Jetzt registrieren und Daten prüfen:
Unternehmensserviceportal (USP) - Informationen und Registrierung unter: 
www.usp.gv.at
oder telefonisch bei der USP-Hotline unter 050 233 733