OBS stellt irreführende Berichterstattung in „krone.at“, „heute.at“ und „oe24.at“ richtig
Wien (OTS) - krone.at, heute.at und oe24.at berichten heute online, ein Anwalt hätte die Rückzahlung eines doppelt bezahlten ORF-Beitrags „erwirkt“, da er privat und beruflich an derselben Adresse gemeldet sei. Auch wird offenbar in Aussicht gestellt, für andere gegen Honorar entsprechende Anträge zu verfassen.
Die OBS stellt dazu richtig:
Die Ausnahme der Privaten Beitragspflicht am Firmenstandort hat der Gesetzgeber seit 01.01.2024 vorgesehen. Die Voraussetzungen dafür sind klar definiert (§3 Abs 4 ORF-Beitrags Gesetz) und werden von der OBS kostenlos umgesetzt. Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz an einer Betriebsstätte haben, müssen keinen privaten ORF-Beitrag zahlen, wenn
- das Unternehmen an dieser Adresse beitragspflichtig ist (zahlt Kommunalsteuer) oder es gesetzlich von der Beitragspflicht ausgenommen (z. B. Pflegeheim, gemeinnütziger Verein) ist.
- die Privatperson nutzt die Unterkunft der Betriebsstätte oder betreibt die Betriebsstätte selbst.
Alle Informationen sowie ein entsprechendes kostenloses Antragsformular stehen auf der Website der OBS seit jeher unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.obs.at/kam/ausnahme-privat-antrag
Der Antrag wird vom Unternehmen gestellt und von der OBS selbstverständlich für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos bearbeitet. Zusätzliche Antragsformulare kostenpflichtiger privater Anbieter sind ausdrücklich nicht notwendig!
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