Unternehmen: Wichtiger Hinweis zur aktuellen Vorschreibung 2025 - Burgenland, Kärnten, Steiermark und Tirol
Aktuelle Vorschreibung 2025 derzeit nur mit ORF-Beitrag ohne Landesabgabe
Im Oktober 2025 brachte der Nationalrat eine Novelle zum ORF-Beitrags-Gesetz (OBG) auf den Weg. Dabei wurde eine Entlastung für Unternehmen mit mehreren Standorten beschlossen. Die Berechnung erfolgt für das Jahr 2025 ausschließlich anhand der kumulierten Lohnsumme, nicht mehr je Betriebsstätte.
In den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Steiermark und Tirol fällt zusätzlich zum ORF-Beitrag aktuell eine Landesabgabe an. Die Landesabgabe wird von jedem Bundesland individuell festgesetzt und fließt direkt in das jeweilige Landesbudget. Durch die Änderung des ORF-Beitrags-Gesetzes (OBG) müssen nunmehr auch die Landesgesetze entsprechend der neuen Gesetzeslage angepasst werden. Diese Anpassung erfolgt in den nächsten Monaten, weshalb mit der aktuellen Vorschreibung derzeit nur der ORF-Beitrag für 2025 ohne Landesabgabe 2025 vorgeschrieben werden kann. Die Landesabgabe 2025 wird vorgeschrieben, sobald die gesetzliche Grundlage angepasst und im jeweiligen Landesgesetzblatt kundgemacht wurde. |