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Nein. Eine Abmeldung ist aus diesem Grund alleine nicht möglich. 

Testen Sie jedoch in nur wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung erfüllen.

Die Beitragsnummer (zehnstellig) ist auf der Vorschreibung, der Zahlungsanweisung (Erlagschein) oder auf der Transaktionszeile des Kontoauszugs ersichtlich.

Unter Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum bzw. Firmennummer können wir Ihnen auch gerne Ihre Beitragsnummer telefonisch oder schriftlich mitteilen.

Grundlage der Beitragspflicht ist immer die aktuelle Meldung Ihres Hauptwohnsitzes beim zentralen Melderegister (ZMR). 

Eine Änderung oder Abmeldung Ihres Hauptwohnsitzes oder Änderung Ihrer personenbezogene Daten melden Sie direkt bei Ihrer Meldebehörde. 
Weitere Informationen finden Sie dazu unter Daten & Wohnsitz

Diese Änderungen können Sie direkt der OBS melden. 

Beitragspflichtige Person verstorben
Unser aufrichtiges Beileid. Bitte übermitteln Sie uns das Sterbedatum und die Sterbeurkunde um die Abmeldung für Sie rasch prüfen und durchführen zu können.
Im Falle eines Guthabens benötigen wir die Einantworturkunde und IBAN der Erbin / des Erben. 
Dauerhafter Umzug ins Ausland
Sie ziehen ins Ausland und die bisherige Wohnung wird aufgelassen? Oder übernimmt jemand Ihre Wohnung? Übermitteln Sie uns in diesem Fall bitte Ihren aktuellen Meldezettel aus der die Abmeldung Ihres Hauptwohnsitzes hervor geht. 

In diesen Fällen benötigen wir von Ihnen nur Ihre neuen Daten (Änderung)

Eine Änderung können Sie uns einfach mit dem Kontaktformular bekannt geben: https://OBS.at/kontakt

  • Umzug in eine neue Wohnung (Adress-Änderung)​
  • Änderung des Namens
  • Änderung der Zahlungsweise