Informationen für Gemeinden und Förderstellen
EnDG-Bescheid als Grundlage für Förderprogramme
Alles Wichtige auf einen BlickGemeinden unterstützen Bürger:innen mit wichtigen Förderungen. Oft muss dafür geprüft werden, ob ein Haushalt die Voraussetzungen für eine Unterstützung erfüllt. Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) kann nach § 7 Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) prüfen, ob ein Haushalt als schutzbedürftig, einkommensschwach oder förderungswürdig gilt. Hinweis für Bürger:innen: |
| Aktueller Hinweis: Haushalte mit einer aufrechten Befreiung vom ORF-Beitrag können seit 1. April 2026 zusätzlich den Strom-Sozialtarif (gedeckelter Energiepreis) erhalten - Studierende ausgenommen. Mehr unter: Befreiung, Zuschuss & Deckelung. |