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Informationen für Gemeinden und Förderstellen

EnDG-Bescheid als Grundlage für Förderprogramme

Alles Wichtige auf einen BlickGemeinden unterstützen Bürger:innen mit wichtigen Förderungen. Oft muss dafür geprüft werden, ob ein Haushalt die Voraussetzungen für eine Unterstützung erfüllt.

Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) kann nach § 7 Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) prüfen, ob ein Haushalt als schutzbedürftig, einkommensschwach oder förderungswürdig gilt.
Der Bescheid kann Gemeinden und Förderstellen als geprüfte Grundlage für eigene Förderprogramme dienen. Die konkrete Förderentscheidung bleibt bei der jeweiligen Gemeinde oder Förderstelle.

Hinweis für Bürger:innen:
Sie möchten einen EnDG-Bescheid beantragen? Informationen zum Antrag, zu den Voraussetzungen und zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter  Mehr unter: Befreiung, Zuschuss & Deckelung.

Aktueller Hinweis: Haushalte mit einer aufrechten Befreiung vom ORF-Beitrag können seit 1. April 2026 zusätzlich den Strom-Sozialtarif (gedeckelter Energiepreis) erhalten - Studierende ausgenommen. Mehr unter: Befreiung, Zuschuss & Deckelung.


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