Fernsprechentgelt-Zuschuss
Derzeit können anspruchsberechtigte Personen zwischen folgenden Betreibern (Telefonanbieter) wählen.
Der Kommunikationsdienst, für den ein Zuschuss beantragt oder bereits bezogen wird, darf nicht für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Der Fernsprechentgeltzuschuss gebührt nur einmal pro Person, insbesondere darf pro Haushalt nur eine Zuschussleistung bezogen werden. |
Bitte geben Sie den gewünschten Betreiber am Antragsformular an:
| Festnetz | Mobil |
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Wie geht es weiter?
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Rechtliche Grundlage: